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Petition 78903

Heilberufe

Novellierung der Psychotherapeutenausbildung (Sicherstellung eines verfahrensübergreifenden Studiums) vom 08.05.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge darauf hinwirken, dass bei einer Novellierung des Psychotherapeutengesetzes eine zukünftige Approbationsordnung für Psychologische Psychotherapeuten eine fachkundig angeleitete und praxisorientierte Anschauung aller Psychotherapieverfahren vorsieht und Hochschulambulanzen für alle in der Versorgung vertretenen Psychotherapieverfahren ermächtigt sind. Dies soll Studierenden ermöglichen, in der Weiterbildung eine aus Anschauung und Erfahrung begründete Wahl zu treffen.

Begründung

Derzeit ist der Missstand zu beklagen, dass im Studiengang Psychologie umfangreich über die Verhaltenstherapie, kaum aber und vor allem nicht fachlich qualifiziert über tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie informiert wird. Bis auf eine Ausnahme sind alle Lehrstühle der klinischen Psychologie an staatlichen Hochschulen von Verhaltenstherapeut/innen besetzt.

Circa 60% der Absolvent/innen des Studiengangs Psychologie streben in Deutschland, nach dem Masterabschluss, eine Psychotherapieausbildung auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes an. Die heutige Psychotherapeutenausbildung sieht eine Vertiefung in einem wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren vor. Drei der wissenschaftlich anerkannten Verfahren sind auch sozialrechtlich anerkannt und für die Patientenversorgung gleichermaßen relevant: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und analytische Psychotherapie.

Diese Situation hat die Interessengemeinschaft der Psychoanalyse an Universitäten e.V. (eine von Psychologiestudierenden begründete bundesweite Initiative) zu folgenden Initiativen und Erkenntnissen geführt:

Die kontaktierten Dekanate der psychologischen Fakultäten sind nach eigener Auffassung nicht zuständig oder sehen keinen Änderungsbedarf. Auch das in der Folge kontaktierte Bundesgesundheitsministerium hat uns darauf verwiesen, dass es für Fragen der Ausbildung nicht zuständig sei. Wir wurden an das Wissenschaftsministerium bzw. die Wissenschaftsministerien der Länder verwiesen. Diese haben jedoch nach eigener Aussage aufgrund der geschützten Freiheit von Forschung und Lehre keine Möglichkeit tätig zu werden, bzw. sehen auch nicht die Notwendigkeit, eine Vertretung aller wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren im Psychologiestudium sicher zu stellen.

Wir können es nicht hinnehmen, dass unter Bezugnahme auf die Lehrfreiheit gleichzeitig das Recht der Studierenden nicht gewährleistet wird, in ihrem Fachgebiet umfassend unterrichtet zu werden.

Insbesondere im Hinblick auf die geplante Novellierung der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten befürchten wir, dass der bestehende Missstand noch weiter festgeschrieben wird. Nur eine von Hochschullehrer/innen mit Fachkunde durchgeführte Lehre aller in der Versorgung vertretenen Psychotherapieverfahren kann diesen Missstand beheben.

Im Interesse der Studierenden bitten wir die Mitglieder des Deutschen Bundestages, dafür Sorge zu tragen, dass diesem Mangel im Studiengang Psychologie bei der Konzeption eines neuen Psychotherapiestudiums abgeholfen wird.

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