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Petition 81823

Regelungen zur Altersrente

Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR vom 26.06.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließe, den früheren DDR- Flüchtlingen und Übersiedlern, die vor den beiden Staatsverträgen mit der damaligen DDR bereits als Bundesbürger integriert worden waren, die materiellen und immateriellen Nachteile auszugleichen, die ihnen in Folge der Rechtsangleichung der DDR erwachsen sind.
Die Einbeziehung der bereits integrierten früheren DDR- Flüchtlinge in den Personenkreis des Beitrittsgebietes verstößt gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes.

Begründung

Beschwerde über die Nichteinhaltung der Festlegungen zum Rentenrecht in den beiden Staatsverträgen mit der DDR

Beschwerdeführer sind die Union der Opfer Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V., die Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. und die Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V.

Seit Jahren ist die Flüchtlingspolitik das große Thema der Öffentlichkeit. Dabei geht es zumeist um Migration aus nichteuropäischen Regionen.

Kaum jemand erinnert sich daran, dass in der Zeit der deutschen Teilung eine deutsch- deutsche Flüchtlingsbewegung stattgefunden hat. Flucht und Ausreise hatten die DDR kontinuierlich und wirkungsmächtig destabilisiert. Dieser Prozess war die Initialzündung zum Fall der Mauer und ebnete den Weg für die Wiedervereinigung.

Während der Teilung Deutschlands waren die DDR- Flüchtlinge mit ihrer guten Qualifikation und ausgeprägten Motivation willkommene Arbeitskräfte. Ohne dass für sie eine gezielte Willkommenskultur entwickelt wurde, haben sie sich selbst problemlos eingegliedert.

Unter Berufung auf die Wiedervereinigung wurden sie von der Bundesregierung später rechtlich so gestellt, als wären sie zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR noch Bürger des Beitrittsgebietes gewesen, obwohl sie bereits seit langem unter der altbundesdeutschen Rechtsordnung in der altbundesdeutschen Zivilgesellschaft beheimatet waren.

Die rückwirkende Zuordnung zum Beitrittsgebiet ist durch keinen gesetzgeberischen Akt legitimiert. Die Folge ist, dass der DDR-Flüchtling infolge seiner Flucht im Rentenrecht schlechter gestellt ist, als wäre er in der DDR geblieben.

Diese Praxis widerspricht Buchstaben und Geist der beiden Staatsverträge mit der damaligen DDR, in denen eine klare Abgrenzung zwischen Bundesrecht und DDR-Recht, das in Bundesrecht zu überführen war, vorgenommen wurde. Die DDR-Flüchtlinge unterstanden mit ihrer Eingliederung nicht mehr DDR-Recht. Sie besaßen keine DDR-Rechtspositionen mehr, die zu überführen gewesen wären.

In der bundesdeutschen Rechtsgeschichte ist kein Fall bekannt, in dem rückwirkende Rechtsänderungen eines solchen Ausmaßes zum Nachteil einer konkreten Personengruppe vorgenommen wurden. Mehrere Grundgesetzartikel stehen dem entgegen.

Mit allen zugänglichen einschlägigen amtlichen Dokumenten zum Beitritt der DDR (Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung) weisen die Petenten nach, dass die rückwirkende Umwidmung der Überleitungsgesetze durch Exekutive und Judikative willkürlich und rechtsstaatlich unzulässig ist.

Der komplette Text der Beschwerde ist unter Pet. 3-19-11-8222-006233 registriert und wurde am 6. Juni 2018 dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses von Vertretern der Petentengemeinschaft persönlich übergeben.

Da sich die Beschwerde gegen eine beispiellose und grobe Rechtsstaatsverletzung richtet, sind auch Nichtbetroffene eingeladen, diese e-Petition mitzuzeichnen.

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