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Petition 82311

Biersteuer

Besteuerung des privaten Bierbrauens vom 09.07.2018

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das private Bierbrauen zukünftig pauschal und/oder quartalsweise besteuert wird, statt einzeln pro Brautag nach Stärke des Sudes.

Begründung

Nach geltendem Recht ist jeder Privatbrauer verpflichtet, nach jedem Brauvorgang selbst den Stammwürzegehalt zu ermitteln, danach die anfallenden Steuern selbst zu errechnen und das Formular 2075 beim Hauptzollamt einzureichen. Danach hat der Brauer den fälligen Steuerbetrag unverzüglich zu überweisen. Ein Zollbeamter prüft nun das Formular und kontrolliert den Zahlungseingang. Für einen Brautag mit 20l Bierwürze mittlerem Stammwürzegehaltes fallen Steuern in Höhe von etwa 1,20 € an. Dieser Vorgang wiederholt sich pro Brautag, da eine Sammelmeldung und -überweisung nicht zulässig ist.
Da der bürokratische Aufwand hier in keinem Verhältnis zum Steuerertrag steht, wäre eine Pauschalsteuer von 6,-€ pro Hektoliter bis zu einer Grenze von 10hl formal einfacher. Der Heimbrauer würde weiterhin sein Braubuch führen, jeden Sud dokumentieren und quartalsweise die fällge Steuer über das Formular 2075 entrichten.

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