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Petition 91513

Technische Vorschriften

Kostenfreier Zugang zu Richtlinien/Normen (Genehmigungsverfahren/Entbürokratisierung) vom 28.02.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:

"Für den Einzelnen rechtsverbindliche (s.g. individualverbindliche) Normen sowie analog wirksame untergesetzliche fachliche Regelwerke Dritter müssen kostenfrei verfügbar sein.

Fachl. Regelwerke (RW) sind RW, deren bedingte Einhaltung in Genehmigungsverfahren insoweit naheliegt, als sie (auch ohne unmittelbare normative Verbindlichkeit) von Behörden und Gerichten oft entscheidungsunterstützend herangezogen werden (z.B. DIN-Normen, VDI-Richtlinien)."

Begründung

I Titel f. ePetitionen:

"Genehmigungsverfahren/Entbürokratisierung - kostenfreier Zugang zu Richtlinien/Normen"

II Ausgangslage

Rechtsverbindliche Bestimmungen wie EU-Richtlinien, Gesetze, RechtsVO, Satzungen etc. sind amtlich veröffentlicht (weil sonst erst gar nicht wirksam). Man kann auf sie mehr oder weniger leicht auch im Internet zugreifen.

Spezielle Richtlinien Dritter, v.a. auch nicht öffentlich.rechtlicher Träger, die z.B. quasi den "Stand der Technik" darstellen, werden gerne von Genehmigungsbehörden und Gerichten bemüht, obwohl sie nicht frei zugänglich veröffentlicht sind.
Die Einhaltung dieser Regelwerke kann auch schon deshalb Sinn machen, weil sie auch im versicherungsrechtlichen Segment Vergleichbarkeiten schafft. Die Würdigung dessen muß aber beim Antragsteller verbleiben.

Denn die Richtlinien können fachlich im jew. einzelfall abwegig sein. Zudem kann der Erwerb der Regelwerke einem Antragsteller vor durchaus nennenswerte finanzielle Probleme bereiten. So kommt die für motorsporttreibende Vereine wichtige Richtlinie VDI 3770 (Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen) idR auf über 170 EUR Beschaffungskosten. Die gleiche Problematik offenbart sich bei der Verwendung von DIN-Normen.

Hierbei sind diese Richtlinien nicht unmittelbar rechtswirksam. Ihre Anwendung hat sich aber zur Gewohnheit entwickelt. Vor diesem Hintergrund muß es einem Anwender (z.B. Verein wie v.g.) möglich sein, sich darüber zu informieren, inwieweit eine Richtlinie trotz v.g. Gewohnheit nicht oder nur als Orientierungshilfe in Frage kommt. Dann muß er anhand einer triftigen Begründung ggf. andere Verfahren (z.B. Meßverfahren zur immissionsrechtlichen Analyse im Segment MotoCross) ohne formale Hindernisse anwenden können.

III Zur Verbindlichkeit von VDI-Richtlinien (ausgenommen Richtlinien/Direktiven der EU, weil dort eine andere Terminologie zugrundeliegend) und DIN-Normen:

Hinsichtlich der Rechtsverbindlichkeit ist hingegen (herrschenden Angewohnheiten - vgl. vorhergehender Abs. - widersprechend) bereits seit über 15 Jahren in der Rechtsprechung geklärt, dass technische Regelwerke wie DIN-Normen oder VDI-Richtlinien keine rechtliche Verbindlichkeit entfalten, weil es sich bei ihnen nicht um Rechtsnormen handelt, die im Wege demokratisch legitimierter Rechtssetzung geschaffen sind

Vgl. hierzu Kap. "Gründe" II/1 aus BVerwG v. 30.7.2003 - GschZ 4 B 16.03, siehe auch (RL als "Orientierungshilfe") Kap. "Gründe" 1.1 aus BVerwG v. 23.6.2003 - GschZ 4 BN 8.0.

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