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Petition 91784

Erziehungsgeld/Elterngeld

Berücksichtigung von Zuschlägen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit bei der Berechnung des Elterngeldes vom 08.03.2019

Text der Petition

Der Bundestag möge beschließen, dass Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit in die Berechnung des Elterngeldes einfließen.

Begründung

Viele Mütter und Väter leben ebenso von den steuerfreien Zuschlägen und Zulagen, wie von ihren zu versteuerenden Einkünften. Sie machen oft einen nicht unerheblichen Teil des monatlich zur Verfügung stehenden Einkommens aus.
Teilzeitarbeitende Mütter, die aufgrund Kinderbetreuung oftmals an Wochenenden, Feiertagen und nachts arbeiten, wie auch in Wechselschicht arbeitende Paare, die so die Betreuung ihrer Kinder aufeinander abstimmen, werden durch die Nichtberücksichtigung stark benachteiligt, da eben dieser Teil des Einkommens nicht in die Berechnung des Elterngeldes einfließt.
Viele Elternteile arbeiten nur deswegen zu besonderen Zeiten, weil genau diese Zuschläge und Zulagen wichtig sind, um den Lebensunterhalt zu sichern.

Zeitzuschläge gehören genauso zum regelmäßigen Einkommen, ob Brutto oder Netto.

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