Text der Petition
Die Petition fordert, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Bereich von 110 m beiderseits von Autobahnen/Schienen als landwirtschaftliche Nutzung, als sogenannte "Sonnen-Ernte", gelten. Dadurch sind für diesen Bereich weder Flächennutzungsplan (F-Plan) noch Bebauungsplan (B-Plan) anzupassen und der Ausbau der Solarenergienutzung ist zeitnah machbar. Die Verankerung im Erdreich erfolgt dabei ohne Betonfundamente, die Verankerung bleibt demontierbar, wie es bspw. Schraubfundamente ermöglichen.
Begründung
Werden Photovoltaik-Freiflächenanlagen als landwirtschaftliche Nutzung klassifiziert, dann sind keine langjährigen Anpassungen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan notwendig.
Begründbar ist diese planungsrechtliche Erleichterung zur Sonnen-Ernte einerseits durch den erheblichen Handlungsdruck zum Ausbau der erneuerbaren Energien vor dem Hintergrund der fortschreitenden Klimakatastrophe.
Die weitere Begründung zur planungsrechtlichen Erleichterung ist das Fehlen von Betonfundamenten. Werden die PV-Module im Rahmen von Schraubfundamenten oder auf andere demontierbare Art ohne Betonfundamente befestigt, so sind diese vergleichbar mit Bohnenrankhilfen oder Abdeckfolien auf Feldern, die ebenfalls alle ohne Änderung des Flächennutzungsplanes oder Bebauungsplanes ganzjährig verwendet werden dürfen.