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Petition 99488

Regelungen zum Zusammentreffen und Ruhen von Renten

Anstieg des Freibetrags pro Kind bei der Anrechnung von Einkommen für Hinterbliebenenrenten vom 20.09.2019

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Freibetrag pro Kind bei der Anrechnung von Einkommen bei den HinterbliebenenRenten (Witwen- und Erziehungsrente) vom 5,6-fachen des aktuellen Rentenwertes deutlich ansteigt.

Begründung

Der 5,6-fachen des aktuellen Rentenwertes bedeutet seit dem 01.07.2019 einen anrechnungsfreien Mehrbetrag von 178,58€ (Ost) und 185,08€ West pro Kind. Verdient eine verwitwete Mutter oder ein verwitweter Vater jedoch darüber, wird die Hinterbliebenenrente um 40% des Mehrverdienstes gekürzt.

In meiner Heimatstadt Wangen im Allgäu kostet eine Kinderbetreuung, die eine Vollzeitberufstätigkeit möglich macht, bei 3-6-jährigen Kindern 246€/Monat (wenn ein Kind im Haus lebt) bzw. 188€ (wenn zwei Kinder im Haus leben). Davon hat das Kind / haben die Kinder noch nichts gegessen, getrunken, keine Kleidung, kein Fahrrad, keine Heizung/Miete oder gar Urlaub gehabt. Die Betreuung für Schulkinder im Hort, die eine Vollzeitberufstätigkeit möglich macht, kostet 109€/Monat (wenn ein Kind im Haus lebt) bzw. 90€ pro Kind (wenn zwei Kinder im Haus leben). Kosten für die Schule und das verpflichtende Mittagesse von 3,30€/Tag (also 66€/Monat pro Kind) kommen noch dazu.

Wenn man davon ausgeht, dass ein Kind ab 100.000€ kostet, bis es 18 Jahre alt ist, kostet ein Kind rund 462€ im Monat. Es ist schlicht unmöglich, ein Kind mit 178,58€ (Ost) und 185,08€ West groß zu ziehen. Der Freibetrag ist muss zwingend erhöht werden.

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