Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) in der vorgeschlagenen Version ablehnen.
Die Bundesregierung möge den handwerklich unzureichenden Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes nochmal gründlich überarbeiten.
Begründung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Waffengesetz (Drs. 19/13839) ist umgehend zu stoppen!
Das deutsche Waffengesetz zählt zu den strengsten in Europa. Sportschützen, Waffensammler und Jäger sind nicht verantwortlich für Terroranschläge mit illegalen Waffen.
Der vorliegende Entwurf (Drs. 19/13839) nutzt kaum Ausnahmemöglichkeiten der EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/853). Der Bundesrat will mit seiner Stellungnahme den Entwurf u. a. mit einer Aufhebung der waffenrechtlichen Privilegierung der deliktisch irrelevanten Armbrust und einer Regelabfrage der Waffenbehörde beim Verfassungsschutz zusätzlich verschärfen.
Herr Seehofer muss auf die Verbände hören und den Gesetzentwurf dringend überarbeiten. Lesen Sie die Stellungnahmen der Verbände (gerade der Schießsportverbände) auf der Seite des BMI und vergleichen Sie diese mit der Aussage von Herrn Seehofer.
Statt im Parlament zu behaupten, man nutze Spielräume, sollte Herr Seehofer besser außerhalb des eigenen Ministeriums einmal mit der Mehrzahl der Verbände sprechen.
Wir fordern
1. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie so schonend wie möglich in deutsches Recht umzusetzen und den bewährten Rechtsstand so weit wie möglich zu bewahren. Möglichkeiten der EU-Richtlinie, organisierte Sportschützen internationaler Disziplinen von Verboten + Beschränkungen bei Magazinen und Waffen freizustellen und generell Magazine allenfalls erlaubnispflichtig zu machen, anstatt sie gleich zu verbieten, sind zu nutzen. Das BMI will Halbautomaten mit großen Magazinen (A7) und große Magazine für alle Sportschützen verbieten. Die EU-Feuerwaffenrichtlinie sieht jedoch Ausnahmen vor: Die Mitgliedstaaten können den Sportschützen eine Genehmigung der Kategorie A erteilen, sofern die Person aktiv an Schießwettbewerben teilnimmt oder diese Disziplinen ausübt.
2. Keine Bedürfnisprinzipausweitung, insbesondere nach 3 oder spätestens 5 Jahren Schießsportausübung zur Aufrechterhaltung des Bedürfnisses keine oder wenigstens stark reduzierte Pflichttermine vorzusehen und die generelle Schießsportausübung gelten zu lassen. Eine waffenbezogene Kontrolle des Schießsports lehne ich ebenso ab wie langjährige Aufzeichnungspflichten von Schießterminen.
3. Das Waffengesetz zu deregulieren und zu entbürokratisieren. Waffen von Sportschützen besitzen marginale Deliktrelevanz, Gefahren gehen von illegalen Waffen aus. Rechtstreue Bürger verdienen Vertrauen und nicht Gängelung, echte Entlastung statt Lippenbekenntnissen.
4. Bekämpfen Sie endlich effektiv Kriminalität und Terrorismus in Deutschland und hören Sie auf, loyale Bürger zu drangsalieren, die laut BKA keinerlei Größe im Bereich Kriminalität/Terrorismus darstellen.
5. Die Bundesregierung muss illegalen Handel und Herstellung von Schusswaffen bekämpfen, nicht ohnehin rechtstreue Besitzer registrierter Schusswaffen weiter drangsalieren. Kein Generalverdacht durch Regelabfrage beim Verfassungsschutz für rechtstreue Waffenbesitzer.
Ich habe selbst keine Schusswaffen aber was ich bisher las läst mich folgern:
-Es gibt andere Sachen, wie Spielzeugwaffen, die originale Magazinteile verwenden.
-Es gibt viele Millionen Magazine in Deutschland, fast alle ohne besondere Kenzeichnung die sie registrierbar machten und Viele davon vergessen irgendwo in Keller oder Dachboden.
Ein Registrieren kostet 3-7€ pro Stück und bei 40.000.000 Stück (bei etwa 20 Millionen Waffen mal angenommen*) ist das zu Viel um Verhältnismäßig zu sein- wie das Grundgesetz fordert.
-Polizei und andere Stellen sagen es hat nichts mit Straftaten zu tun, wie groß das Magazin ist.
-Für einige beliebte Waffenformen kann man Magazine leicht selbst herstellen, auch wenn diese dann nicht lange halten. Aber bei dem Gedanken an eine Mögliche Straftat braucht man ja nicht an häufiges wiederbefüllen denken.
- Rechtssicherheit schaffen und die Nenngröße als Kapazität ansehen. Da eine Beschädigung oder Erfindung von kleineren Patronen die in ein Magazin passen diese Nachträglich spontan zu einem Verbotenen Gegenstand machte.
-Wenn schon Beschränkungen dann eine gesetzliche „Sondergenehmigung“ verankern (wie von der EU vorgesehen); so dass alle Sammler, Sportschützen, Museen, Altbesitzer, Händler und Hersteller von Größenbeschränkungen ohne irgendwelche Papiere ausgenommen sind.
- Beschränkung mit einer Pflicht zum anbringen eines Herstellungsdatums für neue Magazine koppeln. So dass alle Magazine ohne Datum oder mit älterem Datum als dem Inkrafttreten des Gesetzes frei gehandelt werden dürfen. Wie ne Politikerin sagte, hilft das schon weil mit der Zeit alle größeren Magazine leergeschossen sind und somit den Kriminellen nicht mehr zur Verfügung stehen. ;-)
Sinnvoller wäre eine leichtere Erlangung von Waffenscheinen wie Interpool in einem Artikel schon 2013 beschrieb.
Tschechien will es in die Verfassung aufnehmen um dem EU Diktat zu entgehen.
* Manche haben fest verbaute Magazine aber Sportschützen haben schon mal 40 für eine Waffe damit sie während eines Wettkampfes nicht noch nachladen müssen und um Reserve für nicht funktionierende griffbereit zu haben. Außerdem Sammler die Magazine von verschiedenen Herstellern für eine Waffe haben und solche die auch Defekte aufheben weil man kann ja vielleicht ein Teil gebrauchen... .