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Petition 101466

Schienenverkehr

Bußgeld für das Betreten oder Benutzen von Bahnanlagen durch unbefugte Personen nach § 64b Abs. 2 Satz 1 und 2 EBO vom 15.11.2019

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das Betreten oder Benutzen von Bahnanlagen durch unbefugte Personen nach § 64b Abs. 2 Satz 1 und 2 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) mit einem Bußgeld zu belegen, welches sich am Überqueren von Bahnübergängen trotz geschlossener Schranke nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer orientiert (Stand 2019: 350 €).

Begründung

Tagtäglich betreten Personen vorsätzlich Bahnanlagen, insbesondere Gleisanlagen, und verursachen massive Behinderungen im Bahnverkehr.
Mehrmals täglich müssen Bahnstrecken durch "Personen im Gleis" gesperrt werden, um deren Sicherheit zu gewährleisten.
Die dadurch entstehenden Verspätungen betreffen häufig mehrere tausend Reisende, welche unter Umständen zu längeren Reisezeiten gezwungen werden.
Auch das Betreten von Bahnanlagen, um sich mit Fotos von selbigen in gefährlichen Posen in Sozialen Netzwerken zu profilieren, nimmt immer weiter zu.
Regelmäßig kommt es dabei auch zu Personenunfällen.

Diese Ordnungswidrigkeit wird derzeit mit 25 € geahndet.
Ein Betrag, welcher kaum eine abschreckende Wirkung erzielt.
Hier muss ein deutlicheres Zeichen gesetzt werden, um vor dem Begehen und auch dem Wiederholen der Tat abzuschrecken.

Sinnvoll ist hier die Gleichsetzung mit dem Überqueren eines geschlossenen Bahnübergangs durch nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer, wie es der Bußgeldkatalog bereits vorsieht, da hier die Tat im Hergang eine ähnliche ist.
Das aktuelle Bußgeld von 350 € erzielt hier sicherlich eine abschreckendere Wirkung und wird auch dem entstandenen Schaden, den die Allgemeinheit zu tragen hat, gerechter.

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