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Petition 114531

Grundsatzfragen zu Rentenversicherungsleistungen

Absenkung der Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen/Gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit vom 09.08.2020

Text der Petition

Der Deutschen Bundestag möge beschließen, die Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen wieder auf 63 Jahre abzusenken – ohne Abschläge. Eine Schwerbehinderung gibt es ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen. Darüber hinaus ist ein erleichterter Zugang zu Erwerbsminderungsrenten zu gewähren, indem auch die realen Chancen am Arbeitsmarkt zu berücksichtigen sind. Eine gesetzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit, wie es sie vor der Rentenreform gab, muss wieder eingeführt werden.

Begründung

Die Rente mit 67 hebt die Altersgrenze immer weiter an. Gleichzeitig haben die Bundesregierung und der Bundestag noch immer nicht ihr Versprechen eingelöst, sicher zu stellen, dass die Menschen auch länger und vor allem gesund arbeiten können. Die gesunden und leistungsfähigen Kolleginnen und Kollegen können und dürfen nicht der Maßstab für alle sein. Dies ist aber durch die Rente mit 67 Realität. Eine verantwortungsvolle Sozialpolitik ist gerade auch für jene gedacht, die nicht mehr so leistungsfähig sind, die keine so guten Chancen mehr haben und daran selbst nur noch sehr wenig ändern können – wenn überhaupt. Mit der Rente mit 67 wurde auch die Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen von 63 auf 65 Jahre angehoben, obwohl diese Kolleginnen und Kollegen bereits einen kritischen Gesundheitszustand haben, der sich nicht mehr verbessern wird. Dabei haben sie nach wie vor deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und erreichen ein höheres Rentenalter oftmals nicht in Arbeit. Auch ist längst belegt, dass physisch und psychisch belastende Tätigkeit die Lebenserwartung deutlich verkürzt. Darauf muss das Rentenrecht reagieren, indem es den schwerbehinderten Menschen einen früheren Rentenzugang bei gleichzeitiger Abschaffung der Rentenabschläge ermöglicht.

Die Rentenversicherung muss auch wieder eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente zahlen, wenn die Menschen aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Denn wer mit 50 oder 60 Jahren seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, fällt viel zu oft bis ins ALG II durch und muss dort, auf die dann viel zu geringe Altersrente warten. Gerade die Beschäftigten, die keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente nach der Rentenreform mehr erhalten, sind die Benachteiligten. Aufgrund der Privatisierung der Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich ihre Situation, sozial abgesichert zu sein und in Würde eine Rente zu erreichen, deutlich verschlechtert.

Bei der Erwerbsminderung muss auch der reale Arbeitsmarkt berücksichtigt werden und nicht ein Verweis auf eine andere Tätigkeit und einen theoretischen Arbeitsplatz. Der Zugang zu dieser Rente ist zu erleichtern, denn viele Menschen können zwar noch arbeiten, erhalten aber praktisch keine Angebote mehr, da die Arbeitgeber bereits schwerkranke Menschen regelmäßig nicht einstellen. Es kann aber nicht sein, dass Menschen, die unverschuldet wegen einer Erkrankung nicht mehr arbeiten können, zu einem Leben mit ALG II gezwungen werden.

Seit der Rentenreform im Jahr 2010 haben alle Bundesregierungen immer wieder betont, dass nicht alle die Rente mit 67 erreichen können. Sie haben es aber unterlassen, für Personengruppen, die dies aus gesundheitlichen Gründen nicht schaffen, Regelungen zu ermöglichen, damit diese Menschen in Würde altern können. Im Gegenteil, alle gesetzlichen Möglichkeiten dazu wurden abgeschafft. Eine verantwortungsvolle Sozialpolitik sieht anders aus.

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