Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein allgemeines Verbot der Bewerbung von besonders klimaschädlichen Produkten zu erlassen. Hersteller*innen und Verkäufer*innen soll jegliche Bewerbung von Produkten und Dienstleistungen mit sehr hohen Emissionsintensitäten untersagt sein, einschließlich – aber nicht ausschließlich – TV-, Kino- und Radio-Spots, Werbung in Printmedien und Außenwerbung auf Plakaten o.Ä sowie digitale Werbeanzeigen auf Webseiten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Begründung
Klimaforscher*innen sind sich einig: Wir müssen handeln und den Ausstoß von CO2 und anderen Treibhausgasen rasch drastisch reduzieren. Da Bürger*innen durch ihre Konsumentscheidungen beeinflussen, wie stark Mobilität, Ernährung & Co. das Klima belasten, sollten sie nicht durch Werbung zu umweltunfreundlichen Konsumentscheidungen angeregt werden.
Während wir einerseits aufgefordert werden, zum Schutz des Klimas u.a. den Konsum von tierischen Produkten zu reduzieren, auf Flugreisen zu verzichten oder mit Rad und Öffis zu fahren, werden wir parallel von Werbebotschaften mit dem Gegenteil konfrontiert und zum Kauf klimaschädlicher Produkte angeregt. Dabei ist Werbung auch dazu da, Bedürfnisse überhaupt erst zu erschaffen.
Die Möglichkeit, Werbung zu betreiben, ist für Gewerbetreibende zum Verkauf ihrer Produkte und Dienstleistungen essentiell. Einschränkungen der Werbefreiheit können aber zulässig sein, wenn sie durch ein überwiegendes öffentliches Interesse gerechtfertigt sind. Ein solches ist für den Petenten gegeben, als dass in Anbetracht der bereits eingetroffenen oder vorhergesagten, kostspieligen Folgen des Klimawandels dessen Eindämmung oberste Priorität hat.
Der Petent sieht außerdem einen Widerspruch im Handeln der Politik: Während etwa der Berliner Senat 2019 die Klimanotlage ausgerufen hat, wird weiterhin Werbung für besonders klimaschädliche Produkte gestattet. Anders in Frankreich oder den Niederlanden, wo über ein solches Werbeverbot bereits diskutiert wird. Parallele Vorstöße aus mehreren Ländern könnten das Thema auf europäischer Ebene und den European Green Deal unterstützen. Die Konsument*innen werden durch ein Werbeverbot in ihrer Wahlfreiheit nicht eingeschränkt.
Während Alkohol oder Tabakwaren aus Gründen des Jugend- und Gesundheitsschutzes mit immer strikteren Werbeverboten belegt werden, fordern wir ähnliche Verbote für besonders emissionsintensive Produkte wie Kraftfahrzeuge mit fossilen Brennstoffmotoren, Flugreisen, Fleisch oder andere ausgewählte Tierprodukte. Wo Konsument*innen Entscheidungen treffen können bzw. zu Kaufentscheidungen animiert werden, die aus gesundheitlicher, ökologischer und langfristig durch den Klimawandel auch aus ökonomischer Sicht für Individuum und Gesellschaft schädigend sind, muss der Staat den Verbraucher schützen und Werbeanreize für solche Produkte untersagen – mit dem Ziel, den Anreiz zum Konsum von klimaschädlichen Produkten zumindest nicht auf medialem Weg zu erschaffen oder zu verstärken.
Als positiver Nebeneffekt entstünde einerseits Platz in der Werbelandschaft für Werbung von umweltfreundlichen Unternehmen und Produkten. Andererseits würden Unternehmen so unter Zugzwang gesetzt, ihre Produkte und Dienstleistungen klimafreundlicher zu gestalten, um wieder dafür werben zu können. So kann ein Werbeverbot indirekt als Druckmittel für nachhaltige und grüne Innovation gesehen werden und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Klimawandel sein.