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Petition 121787

Kinderschutz

Erweiterung der telefonischen Beratung von Kindern und Jugendlichen vom 12.03.2021

Text der Petition

Mit dieser Petition wird die Einrichtung einer prägnanten (d.h. dreistelligen), rund um die Uhr erreichbaren und deutschlandweit offensiv beworbenen Rufnummer gefordert, an die sich Kinder und Jugendliche anonym wenden können, die Sorgen oder Nöte haben oder von sexueller, physischer oder psychischer Gewalt betroffen sind.

Begründung

Ein durchgängig erreichbares telefonisches Hilfsangebot ist in Coronazeiten besonders dringend geboten, es gehört aber auch außerhalb von Pandemiezeiten zu den absoluten Basics des Kinderschutzes. In vielen europäischen Ländern ist solch ein Hilfsangebot für Kinder seit Jahren erfolgreich umgesetzt.

Sexueller Missbrauch ist immer ein Angriff auf das innerste Wesen eines Menschen. Der betreffende Mensch wird dadurch in seiner Identität und in seiner Existenz angetastet. Die seelischen Verletzungen können so schwerwiegend sein, dass es infolge des Missbrauchsgeschehens zu suizidalen Handlungen kommen kann.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Bundestag und Bundesregierung sind deswegen aufgerufen und verpflichtet, den Schutz der gefährdeten Würde und Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise immer wieder in den Blick zu nehmen und zu verbessern, damit die Zahl der Übergriffe auf Kinder und Jugendliche weitestgehend reduziert werden kann.

In den letzten Monaten und Jahren ist durch das Bekanntwerden verschiedener Fälle schwersten sexuellen Missbrauchs an Kindern die Thematik der sexuellen Ausbeutung von Kindern verstärkt ins Bewusstsein der Öffentlichkeit getreten. Besonders bedrückend und brisant ist das Thema auch deswegen, weil die Zahl der Kinder, die von sexuellen Übergriffen bedroht oder betroffen sind, erschreckend hoch ist. Der Europarat hat in seiner Kampagne „One in five“ auf die Tatsache hingewiesen, dass ungefähr jedes fünfte Kind von sexueller Gewalt betroffen ist. In Zeiten der Corona-Pandemie sind Kinder laut Aussage des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig in erhöhtem Maße der Gefahr von Übergriffen ausgesetzt.


* Gefordert wird eine kurze, prägnante Rufnummer, weil Kinder in Fällen drohender Gewalt mit der Handhabung langer Telefonnummern, die i.d.R. nicht einmal Erwachsenen bekannt sind, überfordert sind. In anderen europäischen Ländern ist es üblich, über eine dreistellige Nummer anonym Hilfe bekommen zu können, z.B. über die 147 in Österreich. Das sollte auch in Deutschland möglich sein.

* Gefordert wird eine durchgehende Erreichbarkeit der Rufnummer (über 24 Stunden an 7 Tagen), weil es fatal wäre, wenn Kinder in Notsituationen, z.B. bei akuter Suizidalität, keine Möglichkeit zu direkter Kommunikation haben. In anderen europäischen Ländern sind Hilfetelefone rund um die Uhr erreichbar.

* Gefordert wird eine deutschlandweite offensive Bewerbung der Rufnummer, damit möglichst viele Kinder und Jugendliche darüber Bescheid wissen. Die Rufnummer könnte z.B. über eine Plakatkampagne ähnlich der „Liebeslebenkampagne“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bekannter gemacht werden.

Alternativ zur Neueinrichtung eines Hilfetelefons ist selbstverständlich auch die Erweiterung eines bereits bestehenden Hilfsangebotes im Sinne der oben formulierten Forderungen denkbar

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