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Petition 129826

Bundesstraßen

Kein Ausbau der Bundesstraße B 299/B 304, Ortsumfahrung Altenmarkt vom 18.01.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, keine weiteren Planungsschritte für den Ausbau der Bundesstraße B 299/B 304, Ortsumfahrung Altenmarkt (Bauabschnitt 2, Projekt B299-G130-BY-T03-BY), mehr vorzunehmen und bei der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans die Einstufung in den Vordringlichen Bedarf aufzuheben, weil durch dieses Projekt die Umwelt geschädigt, die Lebenssituation vor Ort massiv verschlechtert und eine unkalkulierbare Hochwassergefährdung geschaffen wird.

Begründung

1. Das Projekt wurde 2001 mit der Lage in einer überregionalen Entwicklungsachse und mit der zunehmenden Verkehrsbedeutung infolge des Baus der A 94 sowie der B 15-neu begründet. Zwischenzeitlich sind die Entwicklungsachsen im Landesent­wick­lungs­programm Bayern entfallen und der Bau der B 15-neu ist zurückgestuft.

2. Die für die Umweltverträglichkeit des Gesamtprojekts maßgebenden Rechts­grund­lagen haben sich durch das Klimaschutzgesetz von 2021 und das 2021 novellierte Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die 43. BImSchV von 2018 wesentlich geändert.

3. Das Gesamtprojekt steht in Gegensatz zum heute dem Schienenverkehr zuge­messenen Vorrang, da parallel zur B 299 / B 304 die Bahnlinie Traunstein-Trost­berg-Mühldorf verläuft. Diese stellt aktuell und künftig einen wichtigen ÖPNV-Baustein dar.

4. Die geplante dammartige Abriegelung des Alztals stellt für Trostberg und Altenmarkt eine unkalkulierbare Hochwasser-Gefahrenquelle dar. Wie die Unwetterkatastrophe im Ahrtal zeigt, ist dem Hochwasserschutz heute erhöhte Bedeutung beizumessen. Zumal das Einzugsgebiet von Alz und Traun um ein Vielfaches größer ist, als das der Ahr.

5. Trinkwasserschutzgebiete wurden unzureichend berücksichtigt und entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand. In den vergangenen 20 Jahren wurden mehrere – damals für den Trassen­verlauf maßgebende – Trinkwasserschutzgebiete geändert, Einzugsbe­reiche neu ermittelt und im Regionalplan Vorranggebiete festgesetzt. Der Trassenverlauf be­darf deshalb einer neuen Prüfung.

6. Die für die Ortsumfahrung Altenmarkt vorgesehene Querung des 70 m tiefen Alztals ist unter heutigen Umweltschutzaspekten neu zu prüfen. Die bisher unberücksichtigte Schadstoff-Mehrbelastung durch die Steigungsstrecken mit einer CO2-Freisetzung von zusätzlich 4.200 bis 6.200 tonnen C02 pro Jahr und dem Mehrausstoß anderer Schad­stoffe ist in die bisher unzureichende Kosten-Nutzen-Ermittlung einzubeziehen.

7. Die Erforderlichkeit der Straßenbaumaßnahme wurde 2001 mit der steigenden Verkehrsbelastung in Altenmarkt begründet; für 2015 wurde eine Belastung mit 25.000 Kfz/24 Std. prognostiziert. Dies trifft nicht zu: die Dauerzählstelle Altenmarkt zeigt seit 20 Jahren konstant nur durchschnittlich 15.000 Kfz/24 Std.

8. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Ortsumfahrung Altenmarkt bei der umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung fälschlicher­weise als bereits plan­festgestellt dargestellt und deshalb in ihrer Umweltbe­troffen­heit als positiv bewer­tet. Dieser schwerwiegende Fehler erfordert eine völlig neue Prüfung des Projekts.

Damit ist die Überprüfung des Gesamtprojekts und insbesondere der jetzt zur Plan­fest­stellung vorgesehenen Ortsumfahrung Altenmarkt hinsichtlich Erforderlichkeit, Dringlich­keit und Trassenführung nötig.

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