Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, § 140 Abs. 1 Nr. 11 Strafprozessordnung dahingehend zu ergänzen, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung nicht nur vorliegt, wenn ein seh-, hör- oder sprachbehinderter Beschuldigter, sondern auch wenn ein seelisch behinderter Beschuldigter die Bestellung beantragt.
Begründung
Meines Erachtens ist auch hier die Bestellung eines Verteidigers dringend geboten. Dies sollte nicht im Ermessen von Juristen liegen, die eine Verurteilung des Beschuldigten beabsichtigen. Die jetzige Gesetzeslage stellt in meinen Augen eine unzulässige Diskriminierung von seelischen Behinderungen dar.
Zudem habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass mir ein Verteidiger verweigert wurde, obwohl ich mit einer Depression unter gesetzlicher Betreuung stand.