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Petition 130850

Eisenbahn-Bundesamt

Einbezug der Treibhausgasemissionen in die Umweltverträglichkeitsprüfungen des EBA vom 17.02.2022

Text der Petition

Mit der Petition soll erreicht werden, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bei Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) künftig auch die Treibhausgasemissionen in Betracht zieht, die durch Bau und Betrieb der von ihm zu genehmigenden Vorhaben entstehen können. Das EBA sollte prüfen, ob und inwieweit damit zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele beigetragen wird und ob klimaschonendere Alternativen bestehen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht, wird aber bislang vom EBA ignoriert.

Begründung

Das Anliegen der Petition steht im Zusammenhang mit der korrekten Anwendung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Bereits vor der Novelle im Jahr 2017 war das Klima gemäß § 2 Absatz 1 des UVPG ein Schutzgut der Umweltverträglichkeitsprüfung. Seit Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU wird im UVPG ausdrücklich bestimmt, dass der Beitrag eines Vorhabens zum Klimawandel, zum Beispiel Art und Ausmaß der mit ihm verbundenen Treibhausgasemissionen, soweit relevant, zu den in der UVP zu betrachtenden Umweltauswirkungen des Vorhabens gehört.

Gemäß § 13 Absatz 2 des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist bei der Planung, Auswahl und Durchführung von Investitionen zu prüfen, wie damit jeweils zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele beigetragen werden kann. Kommen mehrere Realisierungsmöglichkeiten in Frage, dann ist in Abwägung mit anderen relevanten Kriterien mit Bezug zum Ziel der jeweiligen Maßnahme solchen der Vorzug zu geben, mit denen das Ziel der Minderung von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus der Maßnahme zu den geringsten Kosten erreicht werden kann.

Es liegt in der Natur der Sache, dass das Ausmaß der voraussichtlich mit einem Vorhaben verbundenen Treibhausgasemissionen ermittelt werden muss, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Trotzdem verzichtet das EBA auf die Ermittlung dieser Daten.

Das geht aus dem „Umwelt-Leitfaden zur eisenbahnrechtlichen Planfeststellung und Plangenehmigung sowie für Magnetschwebebahnen“ des EBA hervor. Die derzeit gültige 6. Fassung (Stand August 2014) findet sich unter dem o. g. Titel auf der Internetseite des EBA und ist dort abrufbar.

Dieser Umwelt-Leitfaden dient der Vorbereitung der UVP. Darin wird die Betrachtung von "großklimatischen Vorgängen" als nicht planungsrelevant eingestuft (siehe S. 30 des Leitfadens).

Daher, so das EBA, könne bei Vorhaben zum Bau von Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes die Beurteilung in der Regel auf geländeklimatische Verhältnisse beschränkt werden (siehe S. 31 des Leitfadens).

Diese Herangehensweise führt in der Praxis dazu, dass die Betrachtung von Treibhausgasemissionen von vorneherein ausgeklammert wird und in der Konsequenz auch nicht Gegenstand der UVP durch das EBA ist.

Ein aktuelles Beispiel hierfür ist der Planfeststellungsbeschluss des EBA vom 24. August 2020 zum Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg - Bad Oldesloe, der hier abgerufen werden kann:

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Hamburg/bis_2020/51_Hamburg-BadOldesloe_S4_PFA_1.pdf

Die Betrachtung der Auswirkungen des Vorhabens beschränkt sich hier auf das Geländeklima in einem Raum von 500 Metern beidseitig der Trassenachse (siehe S. 135). Von den im Zusammenhang mit den Bauarbeiten und den im künftigen Betrieb entstehenden Treibhausgasemissionen ist nicht die Rede.

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