Text der Petition
Mit der Petition wird durch eine Änderung des Lobbyregistergesetzes gefordert, dass Wissenschaftler:innen und wissenschaftliche Einrichtungen (Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und ihre Zusammenschlüsse, Wissenschaftsgeber) explizit von der Registrierung im Lobbyregister des Deutschen Bundestages befreit werden.
Begründung
Die Petenten begrüßen nachdrücklich die Einrichtung eines Lobbyregisters, um die Einflussnahme auf Bundestagsabgeordnete transparent zu machen. Mit dieser Petition appellieren wir an den Deutschen Bundestag, den fatalen Fehler zu korrigieren, dass sich Wissenschaftler:innen und wissenschaftliche Einrichtungen, die Bundestagsabgeordnete aufgrund ihrer wissenschaftlichen Fachexpertise beraten, in das Lobbyregister eintragen müssen. Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, deutlich zu machen, dass wissenschaftliche Politikberatung kein Lobbyismus ist. Wissenschaftliche Politikberatung basiert auf der sorgfältigen Erhebung, Auswertung und Analyse von Daten, deren Ergebnisse für Politikempfehlungen genutzt werden können. Im LobbyRG (§2 Abs. 3 (4)) werden von der Bundesregierung eingerichtet Sachverständigenräte und Expertengremien von der Registrierungspflicht ausgenommen. Gleiches muss für die universitäre, außeruniversitäre und ressorteigene Wissenschaft gelten.
Die Wissenschaft verfügt über eingeübte Prozesse und solide Standards (u.a. peer-review-Verfahren), die nicht nur eine Qualitätskontrolle der Forschung und der Übersetzung in Politikempfehlungen, sondern auch die Grundfesten wissenschaftlicher Unabhängigkeit sicherstellen. Wissenschaftliche Politikberatung ist daher keine Sammlung von persönlichen, parteipolitisch oder anders gefärbten Meinungen und schon gar nicht eine politische Beeinflussung aus ökonomischen Interessen oder aus gesellschaftlichen und Standesvertretungen.
Mit dem Schritt, Wissenschaftler:innen und ihre Einrichtungen pauschal als Lobbyist:innen zu klassifizieren, schlägt der Deutsche Bundestag einen äußerst problematischen Weg ein, der sich international in der Diskussion über ‚alternative Fakten‘ widerspiegelt. In einer Zeit, in der ein Teil der Gesellschaft Wissenschaft als analytische und (selbst-)kritische Instanz die Existenzberechtigung entzieht und als nur eine Form der Meinungsmache sieht, schließt sich der Deutsche Bundestag einem für die Demokratie und die offene Gesellschaft gefährlichen Diskurs an. Eine Klassifizierung wissenschaftlich-basierter Beratung als ‚Lobbyismus‘ entspricht keinem aufgeklärten Wissenschaftsverständnis.