Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass vom Gericht öffentlich bestellte Sachverständige in einem selbständigen Beweisverfahren (früher Beweissicherungsverfahren) ihr Geld für das zu erstellende Gutachten nicht teilweise Jahre im voraus, sondern erst nach Vorliegen des entsprechenden Gutachtens erhalten.
Begründung
Es ist m.E. ein absolutes Unding, dass öffentlich bestellte Sachverständige in einem selbständigen Beweisverfahren Kostenvorschüsse in 4-stelliger, teils in 5-stelliger, Höhe kassieren und sich jahrelang Zeit lassen, um die entsprechenden Gutachten zu erstellen.
Ich bin der Meinung, dass eine beweisbelastete Partei genau wie bisher die Kostenvorschüsse für einen Sachverständigen vorstrecken muss, aber dass die Vorschüsse NICHT sofort an den Sachverständigen bezahlt werden, sondern das Gericht die Beträge erst dann an die Sachverständigen weiterleitet, wenn diese auch etwas für ihr Geld GELEISTET haben.
Oft ist es so, dass der 1. Ortstermin in einem solchen Verfahren erst Monate nach der Zahlung des ersten Kostenvorschusses erfolgt. Dann sind weitere Ortstermine erforderlich, die wiederum Monate auf sich warten lassen, so dass dann ein Gutachten vielleicht mal nach ca. einem Jahr vorliegt. Da diese obendrein teils auch noch unvollständig und/oder falsch sind, muss man ein Ergänzungsgutachten beantragen, bis zu dessen Erstellung dann wiederum Monate bzw. JAHRE vergehen, in denen der Betroffene hohe Kostenvorschüsse an den Sachverständigen zu zahlen hat, und dieser einfach seine Arbeit nicht macht.
Wie die frühere Bezeichnung „Beweissicherungsverfahren“ schon sagt, geht es in diesen Verfahren darum, dass BEWEISE zu sichern sind, die die meisten Betroffenen nicht jahrelang aufrechterhalten können.
Früher war es so, dass ein Beweissicherungsverfahren in etwa 3 Monaten komplett erledigt war. Heute ist es so, dass daraus durchaus auch 3 Jahre und noch mehr werden können. Das ist ja absolut lächerlich.
In meinen Augen ist es absolut absurd, dass ein gerichtlich bestellter Gutachter hohe Kostenvorschüsse „kassiert“ und seinen Pflichten nicht in einer angemessenen Zeit nachkommt;
Als beweisbelastete Partei hat man so gut wie keine Möglichkeit, dass ein solcher Sachverständiger durch einen anderen ersetzt wird und unter Umständen läuft man bei dieser elend langen Bearbeitungszeit bzw. besser gesagt Nicht-Bearbeitungszeit noch Gefahr, dass der Verursacher, dessen Taten man ja beweisen will und muss, sich zwischenzeitlich „aus dem Staub gemacht hat“.
Außerdem liegt es in der Natur des Menschen, dass man wenig Lust verspürt, nach Jahren noch eine Arbeit zu erledigen, für die man vor 3 Jahren und auch in der Zwischenzeit immer wieder fleißig Kostenvorschüsse kassiert hat. Oft erinnert man sich als Sachverständiger nach Monaten und Jahren gar nicht mehr daran, worum es eigentlich geht.
Deshalb ist meine klare Forderung:
Ein Sachverständiger sollte die Bezahlung eines Gutachtens erst NACH Vorlage desselben erhalten, genau wie jeder andere auch; der Richter bekommt sein Gehalt auch nicht 3 Jahre im Voraus.
Und dann bin ich mir sicher, dass ein Gutachter schnellstmöglich die Gutachten beim Gericht einreicht und das würde wiederum auch zu einer erheblichen Arbeitsentlastung bei den Gerichten führen, die die Gutachten teils auch noch anmahnen müssen.