Text der Petition
Mit der Petition wird der Erhalt der ambulanten Medizin zum Wohle von Patienten/innen durch die Fortführung des bestehenden Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und insbesondere der Neupatientenregelung gefordert.
Begründung
Kurzfristige Termine bei Haus- und Fachärzten sind für eine gute Patientenversorgung unabdingbar. Dies hat auch die Politik erkannt und daher mit Wirkung zum 11. Mai 2019 das Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft gesetzt.
Dabei wurde eine Ausweitung der Sprechstundenzeiten für niedergelassene Ärzt:Innen gesetzlich vorgeschrieben. Auf der anderen Seite wurde für kurzfristige Termine und schnelle Annahme neuer Patienten ein kleiner Bonus vereinbart (sogenannte Neupatientenregelung). Unser aktueller Gesundheitsminister Lauterbach möchte diese Regelung jetzt mit dem im Kabinett verabschiedeten GKV-Stabilisierungsgesetz rückgängig machen, obwohl er 2019 mit dem damaligen Gesundheitsminister Spahn für das TSVG geworben hat!
Mit der Rücknahme der Neupatientenregelung droht jedoch eine massive Verschlechterung der ambulanten Versorgung, besonders für die Patient:Innen die eine haus-oder fachärztliche Praxis neu aufsuchen möchten. Gesundheitsminister Lauterbach nimmt dies billigend in Kauf und bleibt eine fundierte Erklärung schuldig. Im Gegenteil: Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland hat mit Datum vom 27.07.2022 mitgeteilt, dass mehr als jede:r vierte gesetzlich versicherte Patient:in von der Regelung begünstigt wurde!
Bitte unterstützen Sie diese Petition für einen fortbestehenden schnellen Zugang zu ambulanter medizinischer Versorgung!