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Petition 139212

Kinderschutz

Standardisierte und kindgerechte gerichtliche Verfahren vom 20.09.2022

Text der Petition

Mit der Petition werden standardisierte und kindgerechte Verfahren gefordert, basierend auf der europäischen Leitlinie für familien- sowie strafverfahrensrechtliche Verfahren, damit die Qualität von Verfahren, Ermittlungen und Anhörungen durch Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte sowie wertschätzende Kommunikation und respektvoller Umgang mit Kindern garantiert wird.

Begründung

Die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland entspricht häufig weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz. Strafverfahren sind für betroffene Kinder und Jugendliche weiterhin eine große Belastung. Sie werden häufig ohne altersgerechte und sensible Rahmen oder Beteiligung gestaltet und können sogar (re)traumatisierend wirken.

Kinder sind Opfer und Zeug*innen, dennoch werden ihre Interessen als solche in gerichtlichen Verfahren häufig nicht kindgerecht vertreten und sie als Personen nicht altersgerecht eingebunden und angehört. Auch die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder ist nicht garantiert.

Eine Institutionalisierung der kindgerechten Organisation, Koordination und Gestaltung von Prozessen sowie die interdisziplinäre Kooperation aller Beteiligten Verfahrens- und Ermittlungseinheiten ist wünschenswert und im Sinne einer kindgerechten Ermittlung und Justiz unabdingbar.

Vertrauensvolle und koordinierte Prozesse, proaktive Unterstützungsstrukturen, kindgerechte Befragungen in spezialisierten Räumen durch kindgerechte Techniken und Methodiken zur Gesprächsführung, beschleunigte Verfahren bei denen das Kindeswohl im Mittelpunkt steht, Sicherstellung der Informations- und Partizipationsrechte der Kinder, nachvollziehbare Abläufe und Vorschriften, kompetente und emphatische Fachleute, Implementierung von schützenden und interessenwahrenden Prozessbegleitungen, Unterstützung der Mitarbeiter*innen durch Supervision und Weiterbildung, garantierte und kurzfristig einsetzende Psychotraumatologie - das ist das, was eine kindgerechte Justiz ausmacht.



Dafür bedarf es:

1. Weitere Studien und Forschungen in Bezug auf das kindliche erleben und sich daraus ergebenden kindgerechten Verfahren.
2. Standardisierte und verbindliche kindgerechte Verfahren, basierend auf der europäischen Leitlinie für familien- sowie strafverfahrensrechtliche Verfahren, damit die Qualität von Verfahren, Ermittlungen und Anhörungen durch Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte sowie wertschätzende Kommunikation und respektvollen Umgang mit Kindern garantiert wird.
3. Ermittlungen, Anhörungen und Verfahrensgestaltungen, die dem Alter, den Bedürfnissen und den Interessen des Kindes angemessen sind und diese vertreten sowie das Recht auf Beteiligung der Kinder gewährleisten.
4. Kompetente und empathische prozessuale Begleitung von Anfang an durch qualifizierte Vertrauenspersonen.
6. Weiterbildung, Supervision und interdisziplinärer Austausch aller Beteiligten in Ermittlungen, Anhörungen und Verfahren.

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