Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 142622

Unterhaltsrecht (Kinder)

Änderung des § 1606 Bürgerliches Gesetzbuch (Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger) vom 05.12.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird eine Änderung des § 1606 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 3. Absatz, 2. Satz wie folgt gefordert:
"Der Elternteil, der ein Kind bis zum sechsten Lebensjahr betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes. Für minderjährige Kinder ab dem siebten Lebensjahr tragen beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen den Barunterhalt."

Begründung

Der aktuelle Gesetzestext ist unfair, weil ...:
- er dafür sorgt, dass in doppelverdienenden getrennten Paaren nur ein Elternteil ALLE Kinderkosten trägt ||
- sich deshalb bei der Trennung doppelverdienender Paare mit Kindern der Lebensstandard für den unterhaltszahlenden Elternteil verschlechtert und für den anderen Elternteil verbessert ||
- die zur Begründung dieser Unfairness referenzierte Betreuungslast immer weiter hinter die Vorteile (Nähe, soziale Wärme, füreinander Dasein, geistige Verjüngung) des Kinderhabens zurücktritt, je älter die Kinder werden ||
- spätestens, wenn Kinder zur Schule gehen, die Vorteile des Kinderhabens die Nachteile der (dann reduzierten) Betreuungslast überwiegen

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben