Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung des § 1606 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), 3. Absatz, 2. Satz wie folgt gefordert:
"Der Elternteil, der ein Kind bis zum sechsten Lebensjahr betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und die Erziehung des Kindes. Für minderjährige Kinder ab dem siebten Lebensjahr tragen beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen den Barunterhalt."
Begründung
Der aktuelle Gesetzestext ist unfair, weil ...:
- er dafür sorgt, dass in doppelverdienenden getrennten Paaren nur ein Elternteil ALLE Kinderkosten trägt ||
- sich deshalb bei der Trennung doppelverdienender Paare mit Kindern der Lebensstandard für den unterhaltszahlenden Elternteil verschlechtert und für den anderen Elternteil verbessert ||
- die zur Begründung dieser Unfairness referenzierte Betreuungslast immer weiter hinter die Vorteile (Nähe, soziale Wärme, füreinander Dasein, geistige Verjüngung) des Kinderhabens zurücktritt, je älter die Kinder werden ||
- spätestens, wenn Kinder zur Schule gehen, die Vorteile des Kinderhabens die Nachteile der (dann reduzierten) Betreuungslast überwiegen