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Petition 145482

Artenschutz

Aufhebung des Schutzstatus für Biber (Antrag an die EU-Kommission) vom 31.01.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, bei der EU-Kommission den Antrag zu stellen, dass der Schutzstatus für Biber aufgehoben wird.

Begründung

Für den Fall, dass dies nicht eintritt, soll eine Möglichkeit generiert werden, wonach der Schutzstatus zumindest regionsweise gänzlich aufgehoben wird. Es soll dort ohne Zustimmung der zuständigen (teilweise nicht objektiv wirkenden) Behörden möglich sein, Gegenmaßnahmen wie Dammentfernung, Abfang etc. durchzuführen.

Die Biberpopulation ist entsprechend dem FFH-Bericht mittlerweile an einem „günstigen Erhaltungszustand“ angelangt. Der ursprüngliche Grund, warum Biber geschützt werden sollten, war, dass sich dieser neu ansiedeln soll. Dieses Ziel wurde, zumindest in vielen Regionen, eindeutig erreicht. Mittlerweile ist eine Sättigung aller möglicher Habitate nachvollziehbar.
Ein weiterer Grund, den Schutzstatus anzupassen, sind die massiven Schäden, welche von der Biberpopulation ausgehen. Gegenmaßnahmen sind gerechtfertigt. Die aktenkundigen Zahlen, welche durch „Biberberater, -Manager“ etc. erhoben werden, stellen explizit die Entschädigung in monetärer Hinsicht dar, welche insbesondere auf der Basis von Vorgaben er-rechnet werden (Objektivität ?!?). Viele Schäden werden dabei nur in sehr geringem Umfang berücksichtigt bzw. gänzlich unberücksichtigt gelassen (z. B. Ökopunkte nach Kompensationsverordnung, d.h. „Ausgleichsfläche“ etc.).

Den tatsächlichen Schaden müsste man weit objektiver, beispielsweise durch die im Sinne des BGB zur Anwendung kommenden Differenzhypothese in Erfahrung bringen. Diese Betrachtung würde eine weit objektivere Grundlage für Aussagen bzw. Entscheidungen (Ausnahmen nach BNatSchG, Politikentscheidungen, etc.) zulassen.

Auf Basis der von mir erhobenen Zahlen ist nachvollziehbar, dass die Schäden in deutlichem Maße höher liegen, als bisher angenommen. Zudem ist der Erhaltungszustand weit günstiger als noch vor dem Jahr 1992 (d. h. vor mittlerweile über 30 Jahren), als der aktuell gültige Schutzstatus definiert wurde. Es ist an der Zeit, diesen an aktuelle Gegebenheiten anzupassen.  

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