Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 146824

Tierschutz

Datenerhebung über antibiotisch wirksame Arzneimittel vom 26.02.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das "Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften" (gültig ab 01.01.2023) auf die Vorgaben der diesem Gesetz zugrundeliegenden EU VO 2019/6 Art. 57, Nachfolge-VO (EU) 2021/578 und Durchführungs-VO 2022/209 zurückführen und die weit darüber hinausgehenden bürokratischen Umsetzungen zurücknehmen.

Begründung

Die Tierärzteschaft befürwortet den verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika!
Die Antibiotikaresistenzlage beim Menschen wird jedoch durch das neue Gesetz nicht bzw. nur marginal beeinflusst werden. Dagegen wirkt sich dieses Gesetz aufgrund der massiven Bürokratisierung katastrophal auf die tierärztliche Versorgung von Tieren aus. Betroffen von der Datenerfassung und damit dem Antibiotika-Minimierungskonzept unterworfen, sind gemäß dem 3-Stufen-Plan (Art. 15 der VO (EU) 2021/578) ab sofort alle Rinder, Schweine, Hühner, Puten, ab 2026 alle weiteren Lebensmittel liefernden Tierarten sowie alle Pferde und ab 2029 alle Hunde, Katzen und Pelztiere! Durch Rückführung der Gesetzgebung auf den Stand der oben genannten EU-Verordnungen und Verzicht auf die zusätzlichen, ausschließlich national geschaffenen Regelungen, könnten die massiven bürokratischen Konsequenzen für die Tierärzteschaft gemindert werden und dadurch die tierärztliche Einflussnahme auf das Tierwohl erhalten bleiben.
Seit Beginn der Erfassung 2011 wurden in der Tiermedizin 65% der eingesetzten Antibiotika eingespart. Der Anteil der, in der Tiermedizin vorkommenden, resistenten Keime ist rückläufig. Die Resistenzlage in der Humanmedizin ist zu 98 % nosokomial (humanmedizinischen Ursprungs) verursacht, nicht durch die Tiermedizin. Eine weitere, wie im TAMG geforderte Reduktion von antibiotischen Behandlungen, schießt ab einem bestimmten Punkt über das Ziel hinaus. Die Therapien bakterieller Infektionen werden hierdurch erschwert oder gar unmöglich gemacht. Dies steht der Tiergesundheit, dem Tierwohl und dem Tierschutz entgegen. Ein Restpotenzial zur Antibiotikamengenreduzierung liegt in einer Ausweitung der tierärztlichen Bestandsbetreuung und damit in der Ursachenbekämpfung von Krankheiten durch Erkennen und Beheben von Haltungs-, Fütterungs-, Managementproblemen. Einige delegierte Rechtsakte und Durchführungs-VO fehlen noch, um den EU-Tiergesundheitsrechtsakt/ Animal Health Law, VO (EU) 2016/429, Art. 25, gültig seit April 2021, mit verpflichtenden tierärztlichen Bestandsbesuchen umsetzen zu können.
Die Übertragung der Meldeverantwortung auf die Tierärztin/ den Tierarzt (§56 TAMG „Tierärztliche Mitteilungen über Arzneimittelverwendung") soll zurückgenommen werden und gemäß der VO (EU) 2019/6 Artikel 108 „Buchführung durch Eigentümer und Halter von der Lebensmittelgewinnung dienenden Tieren" entsprochen werden. Viele der, für eine korrekte Ermittlung der Therapiehäufigkeit notwendigen Daten, liegen der Tierärztin/ dem Tierarzt zum Zeitpunkt der Meldung nicht vor. Das führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei den praktizierenden Tierärztinnen und Tierärzten und zu einem nicht leistbaren bürokratischen Arbeitsaufwand.
Des Weiteren sollte eine nationale Tiergesundheitsdatenbank etabliert werden, die u. a. auch von Tierärzten zur Analyse genutzt werden kann.
Allein damit ließe sich ein nachhaltiger Effekt auf die Gesundheitssituation in den landwirtschaftlichen Betrieben erreichen.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben