Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 146960

Tierschutzgesetz

Verschärfung des § 11b des Tierschutzgesetzes vom 02.03.2023

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, den § 11b des Tierschutzgesetzes (TierSchG; sog. "Qualzuchtparagraf") im Hinblick auf brachyzephale Hunde und Katzen zu verschärfen.

Begründung

Generell verbietet der § 11b der sogenannte Qualzuchtparagraf, Wirbeltiere zu züchten, wenn als Folge der Zucht bei den Nachkommen Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich sind oder derart umgestaltet sind, dass hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Bereits im Gutachten des damaligen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Auslegung von § 11 TierSchG vom 02.06.1999, dem sogenannten Qualzuchtgutachten, wird die Brachyzephalie als problematisches Zuchtziel genannt, das Schmerzen, Leiden oder Schäden bewirken oder mit krankhaften Zuständen gekoppelt sein kann.
Bis dato hat sich die Situation für brachyzephale Hunden und Katzen nicht wesentlich verbessert.
Im Alltag begegnet man weiterhin tagtäglich Hunde und Katzen, die aufgrund ihrer zuchtbedingten Kürzung des Schädels, besonders der Nase und des Unterkiefers ein Leben lang unter schweren gesundheitlichen Problemen leiden.
Dazu gehören Symptome wie Schnaufen, Röcheln, Schnarchen oder Grunzen, aber auch
Atemnot, Schlaflosigkeit und sogar Synkopen (Perioden von Bewusstseinsverlust).
Die Atemnot bewirkt beim betroffenen Tier einen ständigen Angstzustand wegen des Erstickungsgefühls, der mit erheblichen Leiden verbunden ist.
Weiterhin kann es zu Problemen mit den Augen (Exophthalmus) und der Hautfalten im Nasenbereich kommen.
Um der mit der Zucht brachyzephaler Hunde verbundenen Problematik von Atemwegsproblemen entgegenzuwirken, werden für die Selektion der Zuchttiere heute teilweise so genannte Belastungstests durchgeführt.
Diese Zuchtzulassungen sind ein wesentlicher Standard in Vereinen eines Hundezüchterverbandes, gelten jedoch außerhalb der kontrollierten Zucht nicht. Schon gar nicht beim illegalen Handel mit Hunden. So wurden im Corona-Jahr 2021 bei Züchtern 281 Möpse gezüchtet, ein Heimtierregister geht insgesamt von mehr als 2.100 Welpen in diesem Jahr aus. Bei den Französischen Bulldoggen liegt der Anteil der Welpen, die gezüchtet oder vermehrt wurden, noch wesentlich höher. Bei weiteren brachycephalen Rassen sehen die Zahlen nicht wesentlich besser aus.
Ein Zuchtverbot alleine wird daher nicht genügen, denn Menschen, die unbedingt ein brachycephales Haustier wollen, würden sich ihren Wunsch künftig im Ausland erfüllen.


Entsprechend sollte es in Zukunft nach dem Vorbild der Niederlande in Deutschland ein Zucht-, Einfuhr -und Haltungsverbot für nachfolgende Rassen geben:

Hunde
Malteser
American Bulldog
Mops
Englische Bulldogge
Französische Bulldogge
Boston Terrier
Boxer
Shih-Tzu
Pekinese
Chihuahua
King-Charles-Spaniel
Belgische Zwerggriffons (Griffon Belge, Griffon Bruxellois, Petit Brabançon)
Yorkshire-Terrier
Zwergpinscher

Katzen
Perserkatze
Exotische Kurzhaarkatze
Britisch Kurzhaar

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben