Text der Petition
Mit der Petition wird die Verankerung des Rechts auf Heimdialyse im Sozialgesetzbuch gefordert.
Begründung
Die Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung von Blutreinigungsverfahren legt fest, dass Patienten, die aus medizinischen Gründen zwar zuhause dialysiert werden sollten, aber aus personalen, sozialen oder organisatorischen Gründen nicht in der Lage sind, die „Heimdialyse“ durchzuführen, in „zentralisierter Heimdialyse“ behandelt werden. In der Praxis heißt dies meist, dass sie ebenso wie Patienten, die einer Zentrumsdialyse bedürfen, dreimal in der Woche die Fahrten zum Dialysezentrum und zurück auf sich nehmen müssen und auch die sonstigen Vorteile der Heimdialyse, wie etwa die Zeiten frei zu wählen, wie etwa während der Dialyse zu arbeiten oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten nachzugehen, verloren gehen. Das trifft etwa auf Patienten zu, die weder eine Hilfsperson, etwa aus der Familie, stellen können, noch eine solche finanzieren können. Die für sie optimale Behandlung durch Heimdialyse steht damit Bedürftigen, die etwa keine hilfsbereite Familie haben, nicht zur Verfügung. Die Petition will diese Diskriminierung beenden.