Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, den Schutz der Grundrechte zu stärken und Artikel 19 des Grundgesetzes durch einen Absatz 5 wie folgt zu ergänzen:
Artikel 19 GG:
(5) Gesetze, welche Grundrechte gemäß Artikel 19 Abs. 1 GG einschränken, bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Begründung
Gesetze, die Grundrechte einschränken, können bislang mit einfacher Mehrheit vom Bundestag beschlossen werden. Dies ist in der Regel schon durch eine Regierungsmehrheit möglich und wird dem hohen Stellenwert von Grundrechten dadurch nicht gerecht. Gesetze, welche Grundrechte einschränken, sollten durch einen breiteren Konsens des Parlaments getragen werden oder aber gar nicht erst entstehen können.
Ein gewisser Schutz durch Artikel 19 Abs. 2, bietet dem Bürger lediglich die Möglichkeit der Abwehr gegen Grundrechtseinschränkungen, deren Nutzung zudem an bestimmte Voraussetzungen gemäß BVerfGG gekoppelt ist. Grundrechte sollten aber nicht vom Bürger erst vor Gerichten erstritten werden müssen.
Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des GG werden die Grundrechte auf ein ähnliches Schutzniveau gehoben wie das Gundgesetz selbst, welches die Grundrechte festschreibt.