Text der Petition
Mit der Petition wird eine Erweiterung der Sonderrechte des gelben Blinklichts (§ 35, 38 Straßenverkehrs-Ordnung) auf die Krankenbeförderung gefordert, um vor außerordentlichem Fahrverhalten zu warnen, z. B. unerlaubtes/unerwartetes Stehen, langsames Fahren etc. oder über eine Gefährdung der Insassen zu warnen. Patient und medizinisches Personal nutzen die Sonderrechte nach eigenem Ermessen. Tragbare Warnleuchten nach § 53a Absatz 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung können unterstützen.
Begründung
Das gelbe Blinklicht ist, im Gengensatz zum blauen § 38 (1-3) StVO, nur für Sonderrechte gedacht durch die eine potentiellen Gefährdung im Straßenverkehr besteht. Im Krankentransport erachte ich entsprechende Sonderrechte zunehmend als notwendig.
Die Gesundheitsinfrastruktur hat sich hin zum Ambulanten gewandelt. Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) z.B. fördert ausdrücklich die ambulante Versorgung und die ASV (Ambulante spezialfachärztliche Versorgung) § 116b SGB V setzt gezielt auf diese, insbesondere auch bei komplexen Krankheitsbildern. Das betrifft zunehmend schwer Erkrankte, zumal Pflegeheime Verträge kündigen und Hospize eine hohe Nachfrage verzeichnen. In der Folge müssen mehr Menschen befördert werden. Und es müssen längere Strecken, wegen Krankenhausschließungen oder Überlastungen zu Spitzenzeiten, zurückgelegt werden.
Die zunehmend ambulante Betreuung hat zur Folge, dass Erkrankte auch, von Evakuierungen wegen einer Entschärfung oder von den zunehmenden Unwetter-Katastrophen bedroht sind. Zwar wird grundsätzlich der Krankentransport angeboten, doch für Schwerkranke ist dieser selbst eine außergewöhnliche zusätzlich Belastung.
Gerade auch für die 500.000 ME/CFS Erkrankten in Deutschland (Stand 2021), von denen rund 25 % an Haus oder Bett gebunden sind. Die Belastungsintoleranz und ausgeprägte Reizintoleranz, macht eine wesentlich sorgsamere Beförderung erforderlich.
Es braucht eine Alternative zum bisherigen Krankentransport, die sich ganz nach den Patienten richtet, um diese best möglich zu schonen. Andere Verkehrsteilnehmer müssen auf diese Form Rücksicht nehmen und zur Sicherheit vor außergewöhnlichem Verhalten im Straßenverkehr gewarnt werden.
Als BOS-Funk Kennwort für diese äußerst sensible Form der Krankenbeförderung schlage ich „Nandu“ mit der Kennung LBF (Liegendbeförderungsfahrzeug) vor. Funk ist zur Abstimmung mit anderen Rettungskräften z.B. bei Katastropheneinsatz oder Sperrung aufgrund eines Unfalls gedacht. Nandus sind Laufvögel die lange Strecken bewältigen und besonders gut schwimmen können. Damit lehnt es sich am BOS-Funk Kennwort „Pelikan“ der DLRG an.