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Diskussion zur Petition 162857

Arzneimittelwesen

Beibehaltung der Erstattungsregelung für u. a. homöopathische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV vom 27.01.2024

Diskussionszweig: Arzneimittelwesen - Beibehaltung der Erstattungsregelung für u. a. homöopathische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV

Petent | 08.02.2024 - 09:11

Arzneimittelwesen - Beibehaltung der Erstattungsregelung für u. a. homöopathische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen in der GKV

Anzahl der Antworten: 17

Auch unabhängig davon, wie man konkret zur Homöopathie und/oder zur Anthroposophischen Medizin steht: Warum sollen Patientinnen und Patienten, die ihre Krankenkassenbeiträge entrichten, Möglichkeiten genommen werden, Heilmethoden in Anspruch zu nehmen, mit denen sie persönlich gute Erfahrungen haben? Auch sie zahlen Beiträge. Diese Beiträge kommen Krankenkassen zu, die ihnen dieses Angebot im Rahmen von Satzungsleistungen machen. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, dass dies die Kassen mehr belastet, als die sonst ja anstehende Anwendung konventioneller Methoden. Es gibt auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass Patientinnen und Patienten dadurch gefährdet würden, wenn diese Methoden durch Ärztinnen oder Ärzte verordnet werden - im Gegenteil! Gesundheit hat etwas mit der Möglichkeit zu tun über sich selber zu bestimmen. Ein vielfältiges Angebot von Behandlungsmethoden ist daher kein Hindernis, sondern schafft erst die Möglichkeit zur Entfaltung der eigenen Gesundheit! Was wollen wir mehr?
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