Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 171078

Binnenschifffahrt

Beibehaltung der Zulassung des Stillliegens eines Kleinfahrzeuges an ungenehmigter Liegestelle auf d. Spree-Oder-Wasserstraße vom 30.07.2024

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass das Stillliegen eines Kleinfahrzeuges an einer ungenehmigten Liegestelle auf der Spree-Oder-Wasserstraße weiterhin zugelassen und die aktuelle Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zurückgenommen wird.

Begründung

Durch eine temporäre Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, die mit nur einmonatiger Frist angekündigt wurde und seit dem 01. Juni 2024 gilt, ist momentan die vielseitige und freie Nutzung der Wasserflächen in Berlin und Brandenburg bedroht. Konkret wurden § 21.10 und § 21.24 so verändert, dass das unbemannte Stillliegen auf der Spree-Oder-Wasserstraße, der Müggelspree und den Rüdersdorfer Gewässern nur noch an genehmigten Liegestellen erlaubt ist. Auf dem Hauptstrom der Spree von Köpenick bis Spandau gilt nun ein komplettes Stillliegeverbot abseits genehmigter Liegestellen.
Bisher war es hingegen möglich ein Boot für bis zu einen Tag unbewacht zu ankern oder am Ufer auch außerhalb von festen Liegestellen festzumachen. Diese Möglichkeit wurde von zahlreichen Wassersportler:innen sowie im Wassertourismus genutzt und gewährleistete eine demokratische, kulturelle und umweltpädagogische Nutzung der Wasserflächen.
Die aktuelle Änderung schränkt die Möglichkeiten des Wassersportes und Wassertourismus in der Region Berlin Brandenburg massiv ein, da im Sommer oft nicht ausreichend Hafen- und Liegeplätze für alle Wassersportler:innen vorhanden sind und diese aufs Ankern angewiesen sind.
In der Folge sind bereits jetzt zahlreiche Wassernutzende zu wiederholtem ordnungswidrigen Verhalten gezwungen, wenn sie beispielsweise baden oder einkaufen gehen wollen.
Somit wird die Nutzung und Erfahrbarkeit der Berliner Gewässer (wieder) zu einer exklusiven Aktivität für ein solventes Publikum, welches sich die wenigen vorhandenen und sehr teuren Dauerliegeplätze leisten kann.
Mit der Änderung des § 21.10 und § 21.24 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung soll die Verkehrssicherheit an einigen Punkten der Bundeswasserstraße (u.a. Rummelsburger See) in Berlin und Brandenburg verbessert werden, da es hier durch einige wenige Fahrzeuge und Fahrzeughalter zu einer Behinderung der Schifffahrt gekommen ist. Diese punktuelle Situation kann jedoch auch hinreichend durch andere, z.B. strompolizeiliche Maßnahmen oder das Abschleppen von behindernden oder die Schifffahrt gefährdenden Fahrzeugen gelöst werden.
Solche Maßnahmen eignen sich auch deshalb besser, da sie eine direkte Wiederherstellung der Sicherheit der Schifffahrt gewährleisten - im Gegensatz zu den aktuellen Ordnungswidrigkeitsverfahren, welche bis zu achtzehn Monate Zeit in Anspruch nehmen und oftmals ungeklärt enden.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben