Text der Petition
Mit der Petition wird ein neuer Absatz 4 in § 20 WEG gefordert:
Jeder Eigentümer kann verlangen, dass seine Wohnung mit Drehstrom versorgt wird. Die Kosten für die Verstärkung des Hausstromanschlusses werden abweichend von § 21 WEG auch dann nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer umgelegt, wenn nur ein Eigentümer die Versorgung mit Drehstrom verlangt.
Begründung
Viele ältere Häuser wurden mit Gasherden und Gastermen für die Warmwasserversorgung gebaut. Dementsprechend schwach waren die Hausstromanschlüsse ausgelegt. Die einzelnen Wohnungen bekamen nur Wechselstrom. In den Jahrzehnten danach haben einzelne Wohnungseigentümer dann ihre Wohnungen auf Drehstrom umgestellt, um ihre Gasherde durch Elektroherde zu ersetzen. Solange das nur wenige Eigentümer waren, reichte der Hausstromanschluss dafür aus. Irgendwann war dieser jedoch so stark ausgelastet, dass der Netzbetreiber nicht mehr erlaubt hat, weitere Wechselstromzähler durch Drehstromzähler auszutauschen, ohne den Hausstromanschluss zu verstärken. Den gesamten Hausstromanschluss zu verstärken, ist für den einzelnen Wohnungseigentümer zu teuer und die qualifizierte Mehrheit des § 21 II Nr. 1 WEG kommt nicht zustande. Denn die Eigentümer, die ihre Wohnung rechtzeitig von Wechselstrom auf Drehstrom umgestellt haben, sind nicht daran interessiert, den Hausstromanschluss soweit zu verstärken, dass auch die übrigen Eigentümer Drehstrom nutzen können. Die Folge ist, dass die Gasherde nicht durch Elektroherde ersetzt werden können und die Warmwasseraufbereitung nicht elektrifiziert werden kann. Dies muss geändert werden, damit in den Wohnungen klimaneutral mit Ökostrom gekocht, gebacken und Wasser erwärmt werden kann.
Wenn sich ein neuer Eigentümer in einem Objekt mit beispielsweise 2 Wohnungen eingekauft müsste, sofern die Petition in geltendes Recht umgesetzt wird, der andere Eigentümer 50% der Kosten tragen.
Will man das wirklich?
Das könnte den unfreiwilligen Mitzahler (evtl. Rentner „mit reichlich Monat am Ende des Geldes“) ruinieren.
Sollte „der Neue“ die Ausstattung nicht vor dem Erwerb klären?
Fall 2:
Wird eine Person durch Erbschaft zum neuen Eigentümer einer Wohnung, darf er von allen anderen verlangen für die Extrawünsche "des Neuen" zu bezahlen?
Es gibt Herdmodelle (4 Platten + Backofen) mit Wechselstromanschlußmöglichkeit.
Ein zwingender Bedarf für Drehstrom besteht für den Herd daher nicht.