Text der Petition
Mit der Petition wird eine gesetzliche Protokollpflicht bezüglich anfallender Notargebühren bei Erst- bzw. Eingangsberatungen beim Notar gefordert.
Begründung
Ausgangslage:
„Ein Notar ist grundsätzlich nicht verpflichtet, ungefragt über die entstehenden Kosten seiner Tätigkeit zu informieren. Dies liegt darin begründet, dass die Notarkosten bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt sind und bei allen Notaren gleich ausfallen.“
Gefahr für den Verbraucher:
Verbraucher gehen zum Notar ohne um die oben beschriebene Tatsache zu wissen. Dies führt immer wieder zu Beschwerden bei der Bundesnotarkammer. Der Notar entwirft einen Vertragsentwurf und die „Beratung“ kann entfallen. Die Nachweispflicht einer nicht stattgefundenen Beratung liegt dann beim Verbraucher. Der Verbraucher kann bei mündlichen Beratungsgesprächen dem Notar praktisch nie einen „Beratungsfehler“ nachweisen.
Ein Notar informierte trotz mehrfacher Nachfrage nicht über elementare Kostenblöcke, die dann später auf den Verbraucher zu kamen. Diese Unwissenheit kostet den Verbraucher dann Notarkosten, sowie Gutachterkosten, obwohl er eigentlich nur eine Erstberatung (Grobeinschätzung) wollte. -Über die Gesamtkosten eines Vertragsentwurfs erfolgte vom Notar trotz mündlicher Nachfrage des Verbrauchers keine ausreichende Information. Der erstellte Vertragsentwurf des Notars aus Gründen der Wirtschaftlichkeit absolut nicht sinnvoll. Leider muss in solchen Fällen der Verbraucher die mangelhafte „Beratung“ beweisen können. Das ist bei mündlichen erfolgten Beratungen fast aussichtslos.
Vorschlag einer Gesetzesänderung:
Zum Schutz der Verbraucher müssen Notare gesetzlich verpflichtet werden, jedem Privatkunden ein Grobkonzept mit grober Gesamtkostenübersicht in Protokollform vor einem Vertragsentwurf schriftlich zur Verfügung zu stellen. Der anschließende Vertragsentwurf des Notars soll erst nach schriftlicher Bestätigung des Grobkonzeptes (Protokolls) durch den Verbraucher erstellt werden dürfen. Das Grobkonzept des Notars hat unbedingt sämtliche zu erwartenden Kosten, wie z.B. beim Nießbrauchrecht die Gutachterkosten, Gebühren, Erbschaftssteuer, Notarkosten, Nießbrauchsteuern, etc. zu enthalten.
Fazit:
Dieses Protokoll zum Schutz der Bürger sollte für alle Notare als Gesprächsprotokoll der Eingangsberatung verpflichtend werden. Die Eingangsberatung des Notars mit Protokoll ist maximal mit einem Honorar von pauschal 300,- Euro bis 500,- Notariatskosten anzusetzen.
Es ist zutreffend, dass viele Bundesbürger eklatante Wissenslücken im Allgemeinwissen aufweisen und unwillig sind, sich über für sie persönlich wichtige Sachverhalte zu informieren. Das fängt beim Lohnsteuerjahresausgleich an und hört nicht bei Notargebühren auf. Wir können sie aber nicht wie Kleinkinder bei allem an die Hand nehmen und jegliche Eigenverantwortung durch Gesetze auf andere übertragen.
Wenn das so passiert ist, dann ist es ein klares Fehlverhalten des Notars. Spätestens auf Anfrage muss über anfallende Gebühren informiert werden. Dann handelt es sich aber um eine große Ausnahme, denn normalerweise gehen Notariate offen mit den Gebühren um - da diese ohnehin allgemein bekannt sind. Für einzelne Ausnahmen brauchen wir aber kein allgemeingültiges Gesetz, dass noch viel mehr Papier produziert.