Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 180407

Jugendstrafrecht

Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres vom 17.04.2025

Diskussionszweig: Jugendstrafrecht - Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Petent | 03.06.2025 - 09:46

Jugendstrafrecht - Anwendung des Erwachsenenstrafrechts für Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres

Anzahl der Antworten: 6

Gerechtigkeit muss auch vor Gericht gelten. Wer mit 18 Jahren volljährig ist, muss aus meinem Verständnis auch vor Gericht als solcher behandelt werde.
Ich bitte um Änderung des Jugendstrafrechts und dieses ebenfalls auf das Alter von 18 Jahren zu beschränken.
4 Personen finden diesen Beitrag hilfreich