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Petition 181466

Umgangs- und Sorgerecht der Eltern

Therapiemöglichkeit für einsichtsfähige Kinder und Jugendliche ohne vorherige Zustimmung der Sorgeberechtigten vom 19.05.2025

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass Kinder und Jugendliche in Zukunft selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen - wenn sie die nötige Einsicht und Reife besitzen. In schwierigen oder gar gefährdeten Lebenslagen darf dringend benötigte Hilfe nicht daran scheitern, dass die Zustimmung der Sorgeberechtigten fehlt.

Begründung

Viele Kinder und Jugendliche bekommen nicht die psychotherapeutische Hilfe, die sie benötigen – obwohl klar ist, wie dringend frühzeitige Unterstützung ist. Studien zeigen: Bei etwa der Hälfte aller psychisch erkrankten Erwachsenen traten erste Symptome bereits vor dem 14. Lebensjahr auf. Wer in jungen Jahren Hilfe erhält, hat deutlich bessere Chancen auf Stabilisierung, Entwicklung und Teilhabe.

Und doch scheitert der Zugang zu Therapie für Minderjährige oft an formalen Hürden. Die Rechtslage ist kompliziert und für Therapeut*innen mit Unsicherheiten verbunden. Medizinische Behandlungen ohne wirksame Einwilligung gelten in Deutschland als Körperverletzung. Fachkräfte können jedoch gut einschätzen, ob ein Kind einsichtsfähig ist – also versteht, was eine Therapie bedeutet und welche Folgen sie haben kann.

Trotzdem wird in der Praxis häufig zusätzlich die Zustimmung der Eltern verlangt – zur Absicherung: um rechtliche Risiken wie eine Anzeige zu vermeiden oder Klarheit bei der Abrechnung zu haben. Das führt dazu, dass viele Kinder in schwierigen Lebenslagen – etwa wenn sie nicht bei ihren Eltern leben, ihre Eltern zerstritten sind oder ein Vormund im Urlaub ist – keine Therapie beginnen können, obwohl sie einsichtsfähig sind und dringend Hilfe bräuchten. Im schlimmsten Fall müssen sie warten, bis sich Erwachsene über sie einigen oder ein Gericht entscheidet.

Die Regelungen aus Strafrecht, BGB, Sozialrecht und Sorgerecht greifen nicht ineinander, sie denken nicht vom Kind aus. Hilfe wird dadurch unnötig verkompliziert. Was fehlt, ist eine gesetzliche Regelung, die klarstellt: Alle einsichtsfähigen Kinder und Jugendlichen dürfen eine Therapie beginnen – unabhängig vom Alter. Dafür müssen alle relevanten Rechtsfragen so geklärt werden, dass dieser Zugang auch in der Praxis funktioniert.

Viele Eltern begleiten ihre Kinder verantwortungsvoll und engagiert – unterstützen sie auf dem Weg zur Therapie, stärken sie emotional und helfen bei der Organisation. Eltern sind zentrale Bezugspersonen für Kinder in Krisen. Aber auch Eltern können nicht immer sofort handeln: wenn sie selbst belastet sind, wenn sie sich nicht einig sind oder wenn sie schlicht nicht erreichbar sind. Für all diese Fälle braucht es eine gesetzliche Klarstellung, die einsichtsfähigen Kindern das Recht gibt, selbst zu entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof haben betont, dass die Einsichtsfähigkeit entscheidend ist – doch im Gesetz steht das so nicht.

Eine klare Regelung würde niemandem Verantwortung nehmen, sondern Kindern Schutz und allen Beteiligten Handlungssicherheit geben. Bei einem gebrochenen Arm ist schnelle Hilfe selbstverständlich – weil die Verletzung sichtbar ist. Psychisches Leid bleibt oft lange unsichtbar. Doch auch hier braucht es schnellen Zugang zu Behandlung und darf nicht an Formalitäten scheitern.

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