Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass es Motorradfahrern bundesweit gestattet wird, sich auf einem Pkw-Parkplatz mit mehreren Motorrädern einen Stellplatz zu teilen, wobei für den gesamten belegten Stellplatz nur ein Parkschein erforderlich ist - analog zur Nutzung durch ein einzelnes Auto. Die Straßenverkehrs-Ordnung (§ 13 StVO) soll entsprechend angepasst bzw. präzisiert werden.
Begründung
1. Effiziente Flächennutzung:
Zwei (oder mehr) Motorräder beanspruchen deutlich weniger Raum als ein Pkw. Die gemeinsame Nutzung eines Parkplatzes reduziert den Flächenverbrauch im öffentlichen Raum und unterstützt eine nachhaltige, platzsparende Verkehrsplanung.
2. Umwelt- und Verkehrsfreundlich:
Motorräder haben im Vergleich zu Pkw oft geringeren Kraftstoffverbrauch, niedrigere Emissionen und weniger Staupotenzial. Die Förderung ihrer Nutzung durch faire Parkregelungen wäre ein positiver Impuls für klimafreundlicheren Individualverkehr.
3. Unverhältnismäßige Belastung:
Derzeit ist jeder Motorradfahrer verpflichtet, einen eigenen Parkschein zu lösen, auch wenn gemeinsam ein einziger Parkplatz belegt wird. Das führt zu doppelten Gebühren für dieselbe Fläche, was unverhältnismäßig und ungerecht ist. Obendrein werden BEIDE Fahrzeugführer in diesem konkreten Fall mit einer Verwarnung behaftet (Stadt Bocholt).
4. Praktikabilität und Umsetzbarkeit:
Die Sichtbarkeit von Parkscheinen an Motorrädern ist ohnehin schwierig (wegen Witterung, Diebstahlrisiko etc.). Wenn mehrere Motorräder gemeinsam parken, wäre ein gemeinsamer, gut sichtbarer Parkschein praktikabel und nachvollziehbar.
5. Vorbild durch andere europäische Länder:
In vielen EU-Staaten (z. B. Frankreich, Italien, Spanien) gelten liberalere Parkregelungen für Motorräder, oft mit kostenfreien oder gemeinschaftlich genutzten Parkplätzen. Deutschland sollte hier ebenfalls pragmatische, moderne Regelungen einführen.
6. Entlastung von Parkdruck in Innenstädten:
Die Förderung von Motorrädern im städtischen Raum kann zur Entlastung überfüllter Parkzonen beitragen. Flexible Regeln für Motorräder helfen, wertvollen Parkraum besser zu nutzen.
Optionale Ausgestaltungsvorschläge:
- Beschränkung auf maximal zwei Motorräder pro Pkw-Parkplatz.
- Verpflichtung zur sichtbaren Anbringung des Parkscheins an einem der Fahrzeuge.
- Kennzeichnung gemeinsamer Nutzung mit Zettel oder Schild (z. B. „2 Motorräder teilen sich diesen Stellplatz“).
Otext: Derzeit ist jeder Motorradfahrer verpflichtet, einen eigenen Parkschein zu lösen, auch wenn gemeinsam ein einziger Parkplatz belegt wird. Das führt zu doppelten Gebühren für dieselbe Fläche, was unverhältnismäßig und ungerecht ist. Obendrein werden BEIDE Fahrzeugführer in diesem konkreten Fall mit einer Verwarnung behaftet (Stadt Bocholt).
AW: Klar! Jeder stellt sein Fahrzeug im öffentlichen Raum ab und zahlt dafür. Was ist daran ungerecht und unverhältnismäßig?
Otext: „(…) wäre ein gemeinsamer, gut sichtbarer Parkschein praktikabel und nachvollziehbar.“
AW: Und wer zahlt diesen „gemeinsamen Parkschein“?
Otext: „Verpflichtung zur sichtbaren Anbringung des Parkscheins an einem der Fahrzeuge.“
AW: Die Verpflichtung zum Anbringen von Parkscheinen besteht bereits. Dafür gibt es spezielle Halter mit Befestigung am Motorrad.
Ich halte die Petitionsforderung für nicht für praktikabel aber auch nicht für durchsetzbar. Vielmehr tendiere da eher für die Ausweisung von Motorrad- u. Rollerparkplätze. Nicht selten ist das in Städten, sogar in Citynähe vorzufinden.