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Diskussion zur Petition 182917

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Vollständige Kostenübernahme für medizinisch notwendige Nachbehandlungen für Piercings/Tattoos vom 21.06.2025

Diskussionszweig: Es war nur eine Frage der Zeit…

Heinz 548 | 16.07.2025 - 17:28

Es war nur eine Frage der Zeit…

Anzahl der Antworten: 5

…wann eine solche fast unverschämte Forderung gestellt wird.

Der Vergleich Piercing, Tattoo <> Haare färben hinkt gewaltig um nicht zu sagen ist ungültig!

Es wurde bereits angedeutet: Ein Haare färben geschieht äußerlich, ein Stechen eines Tattoos u. das Setzen eines Piercings ist Körperverletzung welche durch nichts gerechtfertigt ist.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hat der Piercingladen VOR dem Stechen den Kunden über mögliche Risiken z. B. Infektionen, allergische Reaktionen, Komplikationen bei der Entfernung, auf die Kostensituation im Falle einer medizinischen Nachbehandlung aufgeklärt und das schriftlich von ihm bestätigen lassen. Das hat der sich tätowieren lassende Kunde ignoriert. Also bitte jetzt nicht um die Ecke kommen und Kosten vollständig(!) für Nachbehandlungen im Falle einer medizinischen Notwendigkeit von der Sozialgemeinschaft fordern. Das würde im übrigen auch dem unterschriebenen Aufklärungsbogen als Bestandteil des Behandlungsvertrages widersprechen.

Es war nicht wenig Geld für das Stechen eines Tattoos vorhanden, bzw. stand für ein Zurschautragen eines Tattoos zur Verfügung. Folglich dürfte auch genug Geld vorhanden sein um sich mögliche Behandlungen bei Komplikationen leisten zu können. Warum sollte die Solidargemeinschaft für den Fimmel sich ein Tattoo stechen zu lassen aufkommen?

Tja, wenn es nun Komplikationen gibt, hätte man sich VOR dem Stechen mal die Frage stellen sollen, was denn so an Bestandteile unter die Haut gejubelt wird um den eigenen Minderwertigkeitskomplex zu überdecken oder um „cool zu sein“.

Als da so wären:
Schwermetalle (verantwortlich für die Farben) wie Quecksilber (rot), Blei (gelb, grün, weiß), Cadmium (rot, orange, gelb), Nickel (schwarz), Zink (gelb, weiß), Chrom (grün), Kobalt (blau), Aluminium (grün, violett), Titan (weiß), Kupfer (blau, grün), Eisen (braun, rot, schwarz) und Barium (weiß). Metalloxide wie Berliner Blau, Kaliumhexacyanidoferrat(III) -Ferricyanid; gelb, rot, grün, blau). Azofarbstoffe (orange, braun, gelb, grün, violett), Naphtha (rot), Kohlenstoff (Ruß oder Asche) wird für Schwarz verwendet.

Tätowierfarben können die Gesundheit gefährden (Infektionen, Allergien, mutagene Wirkungen.) Beim Entfernen per Laser entstehen Spaltprodukte von denen die Langzeitwirkung noch nicht genau bekannt ist; vermutet wird, dass sich ein Teil der gespaltenen Farbpigmente in Leber, Milz und Lymphknoten anreichern. Der Leberkrebs zwinkert da schon mit einem Auge und hat eine gute Überlebenschance…

Auch wenn es in D eine Tätowiermittel-Verordnung gibt, ist überhaupt nicht sichergestellt dass nicht Tinten aus dem Ausland verwendet werden und wurden. Eine ansonsten obligate CE- Kennzeichnung für Produkte gibt es für Täto-Tinten nicht. Warum werden bevorzugt ausländische Tinten gestochen? Weil sie farblich schön decken. Warum decken sie so schön? Weil Schwermetalle drin sind...


Otext: „Die Nachbehandlung von Tattoos und Piercings bei z.B. Entzündungen o.Ä. wird nicht mehr vollumfänglich von den Krankenkassen
übernommen (…)

AW: Richtig so! Alleine das Ansinnen das Anderleut hierfür zahlen sollen ist asozial.


Otext: „Jedoch kann das Färben von Haaren ebenfalls nicht medizinisch begründet werden.“

AW: Falscher Argumentationsansatz! Haare färben ist keine Körperverletzung.


Otext: „Wenn ein Patient sich jedoch Farbe unter die Haut stechen lässt und es zu einer Allergie kommt, werden die Behandlungskosten teilweise auf den Patienten umgelagert.“

AW: Auf wen denn sonst, wer trägt denn Verantwortung darüber das chemische Mittel in den Körper gelangen konnten?


Otext: „Durch das Selbstbestimmungsgesetz haben wir Bürger das Recht, unsere Körper nach unseren Vorstellungen zu verändern.“

AW: Richtig! Aber auch die ethische und moralische Verpflichtung den Körper gesund zu erhalten.


Otext: „Die Angst des Arztes, auf seinen Kosten gänzlich sitzen zu bleiben, ist nicht abwegig.“

AW: Keineswegs! Wenn der tattootragende Patient die in Anspruch genommene ärztliche Leistung zahlt, sitzt der Arzt nicht auf den Kosten.


Otext: „Solche Folgeerkrankungen entstehen, wenn ein Patient sich nicht traut, aufgrund der anteiligen Kosten rechtzeitig medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.“

AW: Falscher Denkansatz! Solche Folgeerkrankungen entstehen, wenn ein Patient sich Schwermetalle, Kohlenstaub, Naphta oder Metalloxyde in den Körper stechen lässt.


Otext: „Das Argument, dass die Solidaritätsgemeinschaft entlastet werden soll, wenn Kosten der Nachbehandlung auf Patienten mit entzündetem Piercing/Tattoo teilweise von den Krankenkassen umgelagert werden, ist 2025 nicht mehr ethisch vertretbar, (…)

AW: Ist es denn ethisch vertretbar, wenn Leute sich giftige Chemikalien unter die Haut tackern lassen nur um mit eigenen Augen betrachtet cool auszusehen?

Fragt sich nur, wann denn die Petitionsforderung in Bezug zu aufgeblasene Schlauchbootlippen und mit damit einhergehenden Komplikationen eintrudelt....
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