Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass gesetzliche Krankenkassen wieder die vollständigen Kosten für Nachbehandlungen im Falle einer medizinischen Notwendigkeit (Entzündung o. ä.) für Piercings und Tattoos übernehmen. Ärzte dürfen nicht mehr dazu verpflichtet werden, den Grund des Besuches des Patienten (entzündetes Piercing z. B.) an die Krankenkassen weiterleiten zu müssen.
Begründung
Die Nachbehandlung von Tattoos und Piercings bei z.B. Entzündungen o.Ä. wird nicht mehr vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen, mit der Begründung, dass das Stechen eines Piercings/Tattoos nicht medizinisch notwendig war und die anteilige Kostenumlage auf den Patienten die Solidaritätsgemeinschaft entlasten soll. Jedoch kann das Färben von Haaren ebenfalls nicht medizinisch begründet werden. Tritt allerdings eine Allergie/Verätzung auf, wird die Behandlung von den Krankenkassen vollumfänglich übernommen und Ärzte sind nicht verpflichtet, die Krankenkassen darüber zu informieren, dass der Patient sich die Haare gefärbt hat und den Schaden, trotz Warnung auf der Verpackung, ignoriert und sich selbst zugefügt hat. Wenn ein Patient sich jedoch Farbe unter die Haut stechen lässt und es zu einer Allergie kommt, werden die Behandlungskosten teilweise auf den Patienten umgelagert. Das führt dazu, wie bei beginnenden Entzündungen, dass Patienten erst sehr spät medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Durch das Selbstbestimmungsgesetz haben wir Bürger das Recht, unsere Körper nach unseren Vorstellungen zu verändern. Tattoos und Piercings sind schon längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen und sollten nicht mehr von Ärzten und Krankenkassen durch entstehende Kosten durch Nachbehandlungen stigmatisiert werden. Ärzte dürfen nicht mehr von den Krankenkassen zur Meldung gezwungen werden, wenn ein Patient einen Arzt aufgrund eines entzündeten Piercings/Tattoos um Hilfe bittet. Die Angst des Arztes, auf seinen Kosten gänzlich sitzen zu bleiben, ist nicht abwegig. Die rechtzeitige Behandlung eines entzündeten Piercings ist mit geringeren anteiligen Kosten für die Solidargemeinschaft verbunden, als die Behandlung einer durch die Entzündung entstandenen Zyste, oder gar einer Sepsis. Solche Folgeerkrankungen entstehen, wenn ein Patient sich nicht traut, aufgrund der anteiligen Kosten rechtzeitig medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ärzte sind keine Spitzel der Krankenkassen. Der Schutz des Patientengeheimnisses muss wieder vollumfänglich in Kraft treten. Tattoos und Piercings sind im gesellschaftlichen Mainstream angekommen. Ein Patient, der seine Lunge über die Jahre durch rauchen, trotz Warnungen auf den Zigarettenschachteln und kostenlosen Hilfsangeboten durch die Krankenkassen, massiv schädigt, bekommt ohne Stigmatisierung eine Transplantation/ andere Behandlungen, die vollumfänglich von den Krankenkassen übernommen werden. Das Argument, dass die Solidaritätsgemeinschaft entlastet werden soll, wenn Kosten der Nachbehandlung auf Patienten mit entzündetem Piercing/Tattoo teilweise von den Krankenkassen umgelagert werden, ist 2025 nicht mehr ethisch vertretbar, denn weitaus mehr Menschen müssen aufgrund einer Allergie durch Haarfärbemittel oder anderem selbstschädigendem Verhalten behandelt werden, als durch Tattoos und Piercings. Denn hier ist die erste Anlaufstelle in der Regel das Studio.
allgemeines Implantat-Recht
Die Gesetzgebung im Cyberzeitalter braucht endlich ein allgemeines Implantatrecht. Ein Implantat im Sinne des Gesetzes sei jeder Gegenstand, der dem Zweck dient insgesammt länger als 7 Tage (am Stück, wiederholt oder im Austausch gegen gleichartige) im Körperinneren zu verbleiben. Das Implantat ist vor kommerzieller Verabreichbarkeit nach gleichen Regeln wie ein Medizinprodukt zuzulassen, unabhängig davon ob es Heilzwecken dient. Ein Implantat kann dabei aus Mikro- oder Nanopartikeln bestehen, was ausdrücklich Tattoofarben mit einschließt. Kein Implantat sind Dinge, die durch den Träger leicht zugänglich in natürlichen Körperöffnungen platziert und entfernbar sind. (z.B. Spirale=Implantat, Zahnkrone=Implantat, herausnehmbare Zahnprothese=keins, Tampon=keins).
Vor Implantation (also auch Tätowierung) hat (wie bei Abtreibung) eine Beratungspflicht mit anschließender Bedenkzeit von 3 bis 7 Tagen zu erfolgen, um Implantation im Affekt zu verhindern. Niemand darf gegen seinen Willen oder im Zustand geistiger Unzurechnungsfähigkeit (z.B. Alkoholisierung, Gruppenzwang) oder als Bestandteil oder Bestrafung eines Spiels oder einer Wette implantiert werden.
Jegliche Verstümmelungen und Körpermodifikationen an Kindern oder ohne Einwilligung der betroffenen Person gehören als Körperverletzung strafrechtlich verfolgt. Denn diese sind weitaus schlimmer als z.B. uneingewilligt sexuelle Handlungen, da jede Narbe und Schnippelei den Adressraum des Nervensystems verkleinert und Datenmüll produziert, den das Gehirn für den Rest des Lebens ständig rausfiltern muss (was Rechenkapazität blockiert). Sobald dies nicht mehr gelingt, entsteht verfrühte Demenz, da der unbewusste "Lärm" im Nervensystem die Konzentration verschlechtert (das ist ähnlich wie bei Tinitus).
Hirn und Haut gehören unmittelbar zusammen, und auch ein kleiner kosmetischer Pieks oder Tattoo ist keinesfalls harmlos. Daher sind nicht gesundheitserhaltende invarsive Eingriffe unbedingt zu vermeiden. Hirnschutz geht uns alle an!
Z.B. ist auch Beseitigung von Tattoos per Laser riskant, da es die Farbpartikel zu Nanopartikeln zersprengt, wodurch giftige und krebserzeugende Stoffe freiwerden, die das Immunsystem abtransportieren muss. Da beim Tattoo die Farben in Fresszellen eingelagert sind, wäre zur Entfernung ein Lockstoff zur Ausleitung betroffener Fresszellen aus der Haut (z.B. durch eine Form von Zugsalbe) zielführender.
=> KEINE Mitzeichnung!