Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein gesetzliches, kostenfreies Recht auf Toilettennutzung bei Notdurft zu schaffen – insbesondere für Berufskraftfahrer, auch ohne Konsumzwang. Zudem soll eine zweckgebundene Sozialmaut von mindestens 1 Cent pro mautpflichtigem Kilometer eingeführt werden, um flächendeckend kostenlose, saubere Sanitäranlagen und soziale Infrastruktur an Raststätten und Autohöfen zu finanzieren.
Begründung
Sanitäranlagen gehören zur elementaren Daseinsvorsorge. Dennoch ist in Deutschland der Zugang zu Toiletten – insbesondere entlang der Autobahnen – häufig kostenpflichtig, eingeschränkt oder gänzlich verwehrt. Für Menschen auf Reisen ist dies bereits unzumutbar. Für Berufskraftfahrer (BKF), die tagelang im Lkw leben, stellt dies eine tägliche Belastung und eine Verletzung ihrer Menschenwürde dar.
Besonders in der Corona-Krise wurde deutlich, wie fragil die Versorgungslage ist. Raststätten waren geschlossen, Duschen gesperrt, WC-Nutzung untersagt – selbst an Be- und Entladestellen wurde Fahrern der Zugang zu Toiletten verweigert. Fahrer wurden wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Dabei sichern sie mit ihrer Arbeit das tägliche Leben und die Lieferketten in Deutschland. Dieser Zustand ist menschenrechtlich nicht haltbar.
Es gibt derzeit kein einklagbares Recht auf Zugang zu Toiletten – weder für Bürger im öffentlichen Raum noch für Lkw-Fahrer an Firmen, Autohöfen oder Logistikzentren. Das ist ein strukturelles Versäumnis, das dringend behoben werden muss.
Daher fordere ich:
Ein gesetzlich garantiertes WC-Nutzungsrecht bei Notdurft – auch ohne Konsumverpflichtung, insbesondere bei geschäftlichen Aufenthalten, wie Belieferungen durch Lkw-Fahrer.
Eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), damit auch Fremdpersonal – wie Lkw-Fahrer – an Betriebsstätten Zugang zu sanitären Anlagen erhält.
Eine zweckgebundene Sozialmaut von mindestens 1 Cent pro mautpflichtigem Kilometer. Diese Einnahmen sollen für Toiletten, Duschen, Trinkwasser, Sozialräume und medizinische Hilfe entlang der Autobahnen verwendet werden – ohne Gewinninteresse Dritter.
In Ländern wie Frankreich, Polen oder Schweden sind öffentliche Toiletten entlang der Fernstraßen kostenlos. Deutschland hinkt hier hinterher. Stattdessen wird mit der Not der Menschen ein Geschäft gemacht. Das widerspricht Art. 1 GG („Die Würde des Menschen ist unantastbar“) und stellt eine Belastung für Gesundheit, Hygiene und gesellschaftlichen Respekt dar.
Fahrerinnen und Fahrer, die tage- oder wochenlang unterwegs sind, haben ein Recht auf saubere Toiletten und Duschen. Kein Mensch darf gezwungen sein, seine Notdurft in Gebüschen zu verrichten – aus Angst vor Bußgeldern oder weil er nicht genug Kleingeld hat.
Diese Petition fordert deshalb nichts Ungewöhnliches, sondern Selbstverständliches: das Recht auf ein stilles Örtchen – kostenlos, sicher und sauber.
Konkrete rechtliche Forderungen zur Umsetzung:
1. Ergänzung der ArbStättV (§ 1 & § 6) – Zugang zu sanitären Einrichtungen auch für nicht-betriebsangehöriges Personal (z. B. an der Rampe).
2. Einfügung einer Sozialkomponente in das Mautgesetz (§ 8a BFStrMG) – zweckgebundene Abgabe von 1 Cent/km für soziale Infrastruktur.
3. Schaffung eines WC-Benutzungsrechts im HGB (§§ 407–414 HGB) – bei Vorliegen eines Frachtvertrags.
4. Kommunale WC-Offensive analog zur „Netten Toilette“ bundesweit – ohne Kaufzwang.