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Diskussion zur Petition 184749

Kriegsdienstverweigerungsverfahren

Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gemäß Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz vom 03.08.2025

Diskussionszweig: Art. 4 GG bitte ganz lesen…

Heinz 548 | 19.08.2025 - 14:31

Art. 4 GG bitte ganz lesen…

Anzahl der Antworten: 23

…und nicht dann mit dem Lesen aufhören wenn´s nicht mehr gefällt.


>Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.<

Der Petent selbst verweist auf das infrage kommende Gesetz (KDVG). Damit unterliegt die Aussage „(...) wonach ein "unanfechtbarer Tauglichkeitsbescheid" Voraussetzung sei, stellt eine faktische Aushöhlung des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung dar“ einer Falschinterpretation des Grundgesetzes.


Otext: „Artikel 4 Absatz 3 GG garantiert das Recht auf Kriegsdienstverweigerung ohne Vorbehalt.“

AW: Nein! Siehe oben.


Otext: „Die allgemeine Wehrpflicht ist jedoch seit 2011 ausgesetzt; es existiert aktuell kein Status „wehrpflichtig“ im Sinne des KDVG.“

AW: OB die Wehrpflicht aktuell ausgesetzt ist, spielt bei Musterung und Feststellung der Wehrtauglichkeit keine Rolle.


Otext: „(…)sondern kann auch zu massiver Rechtsunsicherheit, psychischem Druck und dem faktischen Verlust des Grundrechts führen.“

AW: Welche Rechtsunsicherheit ist denn damit gemeint wenn (Otext) „Anträge werden de facto nicht bearbeitet, Betroffene erhalten keine Entscheidung in der Sache, sondern lediglich eine pauschale Ablehnung oder Nichtbearbeitung – ohne inhaltliche Prüfung ihrer Gewissensentscheidung.“
Welches Grundrecht führt denn mit o gen. Aussage zum Grundrechtsverlust?


Otext: „(…) jährlich eine transparente Statistik über gestellte, bearbeitete und abgelehnte KDV-Anträge zu veröffentlichen.“

AW: Ich schätze einmal das eine solche Statistik bereits geführt wird. Aber: Wen interessierts?
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