Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, glutenfreie Lebensmittel für Menschen mit Zöliakie mit der ermäßigten Mehrwertsteuer von 7 Prozent zu besteuern.
Begründung
In Deutschland leiden etwa 800.000 Menschen an Zöliakie – einer Autoimmunerkrankung, bei der der Körper auf das Klebereiweiß Gluten mit schweren Entzündungsreaktionen im Dünndarm reagiert. Für Betroffene ist eine streng glutenfreie Ernährung lebenslang medizinisch notwendig, da bereits kleinste Mengen Gluten gesundheitliche Schäden verursachen können.
Glutenfreie Produkte wie Brot, Mehl, Pasta oder Fertiggerichte sind jedoch häufig mehr als doppelt so teuer wie ihre glutenhaltigen Pendants – zusätzlich wird auf viele dieser Produkte der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % erhoben.
Im Gegensatz dazu unterliegen viele glutenhaltige Grundnahrungsmittel (z. B. Brot oder Getreide) dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, obwohl Menschen mit Zöliakie diese Produkte gar nicht konsumieren dürfen.
Diese steuerliche Ungleichbehandlung führt zu einer unverhältnismäßigen finanziellen Belastung für chronisch kranke Menschen, die keine Wahl haben. Eine Reduzierung der Mehrwertsteuer auf glutenfreie Produkte wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Inklusion im Alltag.
Ich bitte den Deutschen Bundestag daher, die Gesetzgebung entsprechend zu ändern und glutenfreie Lebensmittel, die als Ersatzprodukte für Menschen mit Zöliakie dienen, ebenfalls dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % zu unterstellen.
Es sollte vereinfacht werden Petitionen zu unterschreiben. Das macht der Bundestag doch mit Absicht, damit es den Betroffenen schwer gemacht wird hier zu unterschreiben..
---
Anmerkung der Moderation:
Auch wenn es nicht unmittelbar zum Thema gehört, wird auf Ihre Anmerkung Bezug genommen.
Es wird niemanden erschwert, Petitionen mitzuzeichnen.
Zudem ist für die Bewerbung der jeweiligen Petition allein die Petentin/der Petent zuständig.
Alternativ kann, sofern jemand nicht elektronisch mitzeichnen möchte, die Mitzeichnung postalisch (Brief, Postkarte) erfolgen. Anonyme Unterstützungen zählen allerdings nicht.
Zudem können auf Unterschriftenlisten eine große Anzahl von Unterstützungen vorgenommen werden. Für diese Listen gelten die unter b) genannten Anforderungen ebenso.
-------------
Zusammenfassung:
Es gobt zwei Möglichkeiten, eine Petition zu unterstützen, entweder
a) elektronisch (auf der Plattform E-Petitionen) oder
b) klassisch auf dem Postweg (Brief, Postkarte).
a) Die elektronische Mitzeichnung ist nur für registrierte/angemeldete Nutzer möglich,
Um eine Petition mitzuzeichnen, rufen Sie bitte diese Internetseite auf:
https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/mz.nc.html
Nachdem Sie sich die entsprechende Petition herausgesucht haben, ist nach dem Betätigen des Buttons ,,Petition mitzeichnen" zunächst entweder eine Registrierung (sofern Sie die Plattform erstmalig nutzen) oder eine Anmeldung (sofern Sie bereits registriert sind) erforderlich.
Während des Mitzeichnungsvorgangs gibt es die Voreinstellung (Unterzeichnung mit Mitzeichner-ID).
Diese Voreinstellung kann man - sofern man es wünscht - selbst ändern, dann erfolgt die Unterzeichnung mit vollem Namen.
b) Eine Mitzeichnung kann aber auch schriftlich auf dem Postweg (Brief, Postkarte) erfolgen.
Hierbei sind nur geringe formelle Anforderungen wie
- Name,
- Anschrift
- handschriftliche Namensunterschrift
- und die genaue Bezeichnung der zu unterstützenden Petition (z. B. ID-Nr. oder Aktenzeichen bzw. Anliegen in Kurzform) zu beachten.
Postanschrift:
Deutscher Bundestag
- Petitionsausschuss -
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bitte beachten Sie, dass jede Unterstützerin/jeder Unterstützer eine Petition nur einmal entweder elektronisch über das System E-Petitionen oder per Post mitzeichnen kann.
----
In anderen Ländern gibt es glutenfreie Produkte ebenso in Apotheken. In Deutschland wird es leider belächelt und nicht als Krankheit ernst genommen. Sehr schade liebe Politiker … diskutieren lieber über die Bezeichnung von Wurst, statt wichtige Themen.