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Diskussion zur Petition 188378

Einkommensteuer

Umbenennung des sog. Aktivrentengesetzes vom 15.10.2025

Diskussionszweig: Klare Sprache statt Begriffsverwirrung – „Aktivrente“ ist irreführend

Querdenker65 | 03.11.2025 - 16:35

Klare Sprache statt Begriffsverwirrung – „Aktivrente“ ist irreführend

Anzahl der Antworten: 5

Meine Meinung:
Die Bezeichnung „Aktivrente“ im neuen Gesetz zur Erwerbstätigkeit im Ruhestand ist ein Paradebeispiel für kulturschädigende Begriffsverwirrung. Sprache formt unser Denken – und gerade bei Gesetzestexten sollte sie eindeutig, sachlich und für alle verständlich sein.

Eine „Rente“ ist per Definition eine Sozialleistung, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird – finanziert durch Beiträge der Erwerbstätigen und staatliche Zuschüsse. Das Umlageverfahren basiert auf dem Generationenvertrag: Die arbeitende Generation finanziert die Renten der Ruheständler. Wer im Ruhestand arbeitet, erhält zusätzliches Einkommen – aber das ist kein Teil der Rente, sondern ein Gehalt. Die Vermischung dieser Begriffe führt zu Missverständnissen und verschleiert die tatsächliche sozialpolitische Lage.

Der Begriff „Aktivrente“ suggeriert eine neue Rentenform, obwohl es sich um eine steuerliche Begünstigung für Erwerbstätigkeit im Ruhestand handelt. Vorschläge wie „Erwerbstätigkeit im Ruhestand“ oder „Zusatzerwerbsmodell für Rentnerinnen und Rentner“ wären deutlich präziser und transparenter.

Wir brauchen keine weiteren sprachlichen Nebelkerzen wie „Sondervermögen“ oder „Bürgergeld“. Wenn die Bedeutung von Begriffen erst diskutiert werden muss, ist das bereits ein deutliches Zeichen mangelnder Transparenz. Gesetze und politische Maßnahmen müssen so benannt werden, dass sie jeder Otto Normalverbraucher auf Anhieb versteht – ohne juristische Vorkenntnisse oder semantische Spitzfindigkeiten.

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