Text der Petition
Mit der Petition wird die Wahlfreiheit bei der Tierkennzeichnung (Chippen statt Ohrmarken) gefordert.
Begründung
Ich halte zwölf Ziegen – nicht, weil sie uns „nutzen“, sondern weil sie unsere Herzen erobert haben. Sie leben bei uns wie jedes andere Haustier: mit Namen, Eigenheiten und viel Persönlichkeit. Viele Menschen halten ihre Ziegen heute längst nicht mehr als reine Nutztiere.
Doch es gibt Schattenseiten: ausgerissene Ohrmarken, blutige Wunden, Entzündungen, Schmerzen. Das hat mich zum Umdenken gebracht.
Nach der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) müssen Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden. Haustiere, Zootiere, Pferde und Alpakas dagegen erhalten routinemäßig Mikrochip-Transponder – und Alpakahalter haben sogar die Wahl. Warum nicht auch bei unseren Nutztieren?
Für Schafe und Ziegen existieren zehn Kennzeichnungskombinationen. Keine kommt ohne Ohrmarken aus – außer dem Transponder-Bolus. Der ist für Zwergrassen und Jungtiere ungeeignet. Hersteller und LKV übernehmen keine Gewähr für Risiken wie Verletzungen, Wiederkäu-Probleme oder Verendung. Für große Betriebe vielleicht vertretbar, für Liebhabertiere keine Option.
Die Kennzeichnung mit Mikrochip ist schmerzarm, dauerhaft, fälschungssicher, verlustfrei und international erprobt. In Kombination mit einem sichtbaren Fesselband bietet sie eine tiergerechte und praxistaugliche Lösung – für Tiere, die nicht für den innergemeinschaftlichen Handel bestimmt sind.
Zudem ist die Registrierung von Rind, Schwein, Schaf und Ziege bei gängigen Haustierzentralregistern bereits möglich – eine gute Option für Halter, die ihre Tiere zusätzlich absichern möchten. Die technischen Voraussetzungen bestehen längst.
Eine chipbasierte Kennzeichnung würde helfen, dass Halter ihre Tiere zuverlässiger melden. Wenn Ohrmarkenpflichten nicht eingehalten werden, liegt das meist nicht an fehlender Verantwortung, sondern an der Ablehnung der Ohrmarke selbst. Eine tierfreundliche Alternative würde mehr registrierte Tiere und damit mehr Transparenz und Sicherheit schaffen.
Wahlfreiheit bei der Kennzeichnung stärkt Verantwortung, Mitgefühl und Individualität – ob in Landwirtschaft, Liebhaberhaltung, Gnadenhof oder tiergestützter Arbeit – ohne den Zweck der Identifikation zu gefährden.
Die Kombination aus Mikrochip und Fesselband ließe sich einfach in die ViehVerkV aufnehmen. Die vorhandene Identifikationsnummer kann auf Fesselbänder wie bereits üblich beim LKV bestellt und übertragen werden. Eine Verknüpfung der Chip-ID bei der Tierseuchenkasse ist technisch längst möglich – bei Alpakas bereits Praxis. Entscheidend ist: Tierhalter sollen frei wählen dürfen – die Kosten tragen sie selbst.
Ich bitte daher den Deutschen Bundestag, die ViehVerkV so anzupassen, dass neben der Ohrmarke auch die Kombination aus Mikrochip und Fesselband als amtlich anerkannte Kennzeichnung zugelassen wird.
Ziel der Petition:
– Änderung der Viehverkehrsverordnung
– Wahlfreiheit zwischen Ohrmarke und Chip + Fesselband
– Förderung von Tierwohl, Verantwortung und moderner, tiergerechter Kennzeichnungssysteme