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Petition 192845

Einkommensteuer

Anhebung des Sparer-Pauschbetrags vom 03.01.2026

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Sparer-Pauschbetrag gemäß § 20 Abs. 9 EStG von derzeit 1.000 Euro auf 10.000 Euro pro Jahr (bzw. 20.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepartner) anzuheben.

Begründung

Eine deutliche Anhebung des Sparer-Pauschbetrages ist aus folgenden Gründen dringend geboten:

1. Förderung der privaten Altersvorsorge: Das Rentenniveau sinkt stetig, und die private Vorsorge ist heute kein Luxus mehr, sondern eine Notwendigkeit. Die derzeitige Grenze von 1.000 Euro wird bereits bei einem moderaten Aktiendepot oder durch Zinserträge bei normalem Sparverhalten überschritten. Eine Grenze von 10.000 Euro würde es den Bürgern ermöglichen, signifikante Vermögenswerte für das Alter aufzubauen, ohne dass der Zinseszinseffekt durch jährliche Steuerabzüge massiv geschwächt wird.

2. Ausgleich der Inflation: In den letzten Jahren hat die Inflation die Kaufkraft der Ersparnisse erheblich gemindert. Während die Preise steigen, blieb der Freibetrag über Jahrzehnte nahezu statisch (von 801 Euro auf lediglich 1.000 Euro im Jahr 2023). Um die reale Entwertung von Ersparnissen zu kompensieren und Sparer nicht doppelt zu bestrafen (durch Kaufkraftverlust UND Steuern auf Scheingewinne), ist eine Anpassung auf ein zeitgemäßes Niveau unerlässlich.

3. Bürokratieabbau: Ein höherer Freibetrag würde Millionen von Bürgern von der Abgabe der Anlage KAP in der Steuererklärung entlasten. Auch für die Finanzbehörden und Banken würde der Verwaltungsaufwand für die Berechnung und Abführung von Kleinstbeträgen an Kapitalertragsteuer deutlich sinken.

4. Stärkung der Aktienkultur in Deutschland: Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland bei der Aktionärsquote hinterher. Um den Standort Deutschland zu stärken und die Bürger am Erfolg der Wirtschaft teilhaben zu lassen, müssen steuerliche Hürden abgebaut werden. Ein attraktiver Freibetrag motiviert insbesondere junge Menschen, frühzeitig mit dem Vermögensaufbau zu beginnen.

5. Gerechtigkeit gegenüber anderen Einkunftsarten: Während Arbeitnehmer hohe Werbungskostenpauschalen und Freibeträge nutzen können, ist der Abzug tatsächlicher Werbungskosten bei Kapitalerträgen ausgeschlossen. Der Sparer-Pauschbetrag ist der einzige Ausgleich hierfür. In seiner aktuellen Höhe spiegelt er die tatsächlichen Kosten und die Notwendigkeit des Kapitalaufbaus in keiner Weise wider.

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