Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz so zu reformieren, dass Teilzeitarbeit während des Bezugs von ElterngeldPlus finanziell attraktiver wird. Die Einkommensanrechnung soll so angepasst werden, dass zusätzliche Erwerbstätigkeit nicht zu unverhältnismäßigen Kürzungen führt und Familien verlässlicher planen können.
Begründung
Das Elterngeld soll Familien finanziell unterstützen und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Mit ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus sollte insbesondere erreicht werden, dass beide Elternteile während der frühen Kinderjahre teilweise erwerbstätig bleiben.
In der Praxis kann die aktuelle Ausgestaltung jedoch dazu führen, dass Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs finanziell weniger attraktiv ist als erwartet oder zu Rückforderungen führt.
Wir haben uns bewusst dafür entschieden, während der Elternzeit beide in Teilzeit zu arbeiten, um uns die Betreuung unseres Kindes partnerschaftlich zu teilen. Am Ende mussten wir jedoch über 3.000 Euro Elterngeld zurückzahlen, obwohl unser gemeinsames Einkommen in dieser Zeit unter unserem Einkommen vor der Geburt lag.
Die finanziellen Auswirkungen von Teilzeitarbeit sind schwer abzuschätzen, da die endgültige Berechnung erst im Nachhinein erfolgt. Dies erschwert die Planung in einer finanziell hochsensiblen Phase erheblich.
Ein Grund dafür ist die Einkommensanrechnung: Ein Teil des zusätzlich verdienten Einkommens wird durch gekürztes Elterngeld ausgeglichen. Dadurch bringt zusätzliche Arbeit oft nur einen geringen finanziellen Vorteil.
Gleichzeitig leisten Eltern, die während des Elterngeldbezugs arbeiten, weiterhin Beiträge zum Sozialstaat durch Steuern und Sozialabgaben und bleiben im Erwerbsleben.
Zudem ermöglicht ElterngeldPlus vielen Familien, den Bezugszeitraum auf etwa zwei Jahre zu strecken. Dies ist besonders wichtig, da Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren vielerorts knapp sind und oft erst zu festen Zeitpunkten beginnen.
Die Reform sollte Arbeitsanreize erhalten, den Beitrag zum Sozialstaat arbeitender Eltern anerkennen und die Planungssicherheit verbessern.
Daher sollte geprüft werden, ob Teilzeiteinkommen in Kombination mit Elterngeld bis zur Höhe des früheren Nettoeinkommens ohne Kürzung möglich ist. Darüber hinaus könnten eine getrennte Berechnung von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sowie ein pauschaler Bonus für die Bonusmonate die Regelungen vereinfachen, Bürokratie reduzieren und das Elterngeld planbarer machen.