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Petition 202297

Ärzte

Weiterhin Absicherung der ambulanten frauenärztlichen Versorgung (Änderung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes) vom 08.06.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStG) zu ändern. Die ambulante frauenärztliche Versorgung muss weiterhin abgesichert sein, damit Patientinnen auch künftig ausreichend und verlässlich Termine zur gynäkologischen Krebsfrüherkennung, zur Schwangerenvorsorge und zur Abklärung gynäkologischer Beschwerden erhalten. Frauengesundheit sichern!

Begründung

• Frauengesundheit darf nicht geschwächt werden
• Krebsfrüherkennung rettet Leben
• Schwangerschaft braucht Verlässlichkeit

Frauenärztliche Praxen begleiten Patientinnen in allen Lebensphasen: bei Vorsorge & Krebsfrüherkennung, in der Schwangerschaft, bei Beschwerden, bei chronischen Erkrankungen & in sensiblen Lebenssituationen.

Die frauenärztliche Versorgung als Teil der gesundheitlichen Grundversorgung darf nicht durch das Gesetz geschwächt werden, indem besondere Präventions- & Früherkennungsleistungen zukünftig in Budgetgrenzen gedeckelt & Terminanreize für zusätzliche & zeitnahe Behandlungen abgebaut werden. Dazu gehören insbesondere Termine über Terminservicestellen, Hausarztvermittlungsfälle & offene Sprechstunden.

Patientinnen dürfen nicht verzögert, schwieriger oder weniger wohnortnah versorgt werden.

Der Kabinettsentwurf zum GKV-BStG sieht eine grundlegende Neuordnung der bislang extrabudgetär vergüteten Leistungen in der ambulanten ärztlichen Versorgung vor. Gerade diese extrabudgetäre Vergütung hatte bisher eine wichtige Schutzfunktion: Leistungen, die aus medizinischen oder versorgungspolitischen Gründen als notwendig angesehen wurden, wurden nicht durch Mengenbegrenzungen & Budgets beschränkt.

Künftig soll die Honorierung dieser extrabudgetär vergüteten Leistungen unter einen Budgetierungsdeckel fallen & die entsprechenden Mittel wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden, welche regional auf Landesebene verhandelt werden. Dazu gehören auch Vorsorge- & Präventionsleistungen. Diese Gesamtvergütungen sollen nur innerhalb fester Ausgabenobergrenzen wachsen. Reicht das vereinbarte Volumen nicht aus, müssen die KVen Maßnahmen zur Einhaltung der Budgets vorsehen, z.B. abgestaffelte Vergütungen.

Das bedeutet: Leistungen werden nicht offen gestrichen. Aber ihr bisheriger besonderer Schutz vor Budgetierung wird geschwächt.
• Das trifft Frauen, die auf Krebsfrüherkennung angewiesen sind
• Das trifft Schwangere, die eine zuverlässige ärztlich Betreuung wünschen & erwarten
• Das trifft Patientinnen mit Schmerzen, Blutungsstörungen, Endometriose oder Wechseljahresbeschwerden
• Das trifft Frauen mit auffälligen Befunden, die nicht irgendwann, sondern nach bestimmten Algorithmen einen Termin benötigen
• Und das trifft die Praxen, die genau diese Versorgung, trotz wachsender Belastung & bereits bestehender Budgetierungsgrenzen, jeden Tag sicherstellen sollen

Wir unterstützen eine stabile Finanzierung der GKV. Aber Stabilität darf nicht dadurch erreicht werden, dass die ambulante Versorgung geschwächt wird. Wer Vorsorge & Früherkennung politisch wünscht & stärkt, darf ihre Finanzierung nicht gleichzeitig schwächen & in neue Budgetgrenzen überführen. Wer von schnelleren Terminen spricht, darf die dafür geschaffenen Strukturen nicht abbauen.

Deshalb fordert diese Petition den DBT:
• Krebsfrüherkennung und Schwangerenvorsorge verlässlich absichern
• Termine ermöglichen statt erschweren
• Frauengesundheit schützen

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