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Petition 202834

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Gesetzliche Regelung für zweckgebundene Projektmittel vom 16.06.2026

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass zweckgebundene Projektmittel aus Crowdfunding, Entwicklungsbeiträgen oder Investitionsunterstützungen bei nachweisbarer ausschließlicher Projektverwendung nicht als Einkommen oder Vermögen auf die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch angerechnet werden dürfen.

Begründung

Das derzeitige Sozial- und Steuerrecht besitzt keine eigenständige gesetzliche Struktur für zweckgebundene Entwicklungs- und Innovationsmittel einkommensschwacher Einzelpersonen. Insbesondere Bürgergeldempfänger oder Kleinentwickler geraten dadurch in einen strukturellen Konflikt zwischen Existenzsicherung und wirtschaftlicher Eigeninitiative.

Digitale Projekte wie Softwareentwicklung, Videospiele, künstliche Intelligenz oder Onlineplattformen erfordern häufig bereits in frühen Entwicklungsphasen finanzielle Mittel für Hardware, Server, Softwarelizenzen, Grafikdesign, Musik, Werbung oder technische Infrastruktur. Werden solche Mittel über Crowdfunding oder projektbezogene Unterstützungen eingeworben, besteht gegenwärtig die Gefahr, dass diese als bedarfsrelevantes Einkommen oder verwertbares Vermögen behandelt werden, obwohl sie wirtschaftlich tatsächlich Investitions- und Entwicklungskapital darstellen.


Dadurch entsteht eine erhebliche Benachteiligung einkommensschwacher Innovatoren. Personen mit Privatvermögen können Projekte langfristig finanzieren, ohne sozialrechtliche Bedürftigkeitsprüfungen zu gefährden. Leistungsabhängige Personen hingegen riskieren Leistungsanrechnung, Rückforderungen oder den Verlust ihrer sozialen Absicherung bereits in der Entwicklungsphase, bevor überhaupt Gewinne erzielt werden.


Dies führt faktisch dazu, dass vorhandenes Entwicklungskapital zunächst für den privaten Lebensunterhalt eingesetzt werden muss. Genau dadurch wird die wirtschaftliche Eigenständigkeit vieler Projekte bereits vor ihrer Entstehung verhindert.


Ziel der Petition ist ausdrücklich nicht die Verschleierung von Einkommen oder die Umgehung steuerlicher oder sozialrechtlicher Pflichten. Gefordert wird vielmehr eine moderne und transparente gesetzliche Regelung für klar zweckgebundene Projektmittel.


Ein mögliches Modell könnte ein gesetzlich geregeltes Innovations- und Entwicklungskonto sein, das ausschließlich projektbezogenen Zwecken dient und organisatorisch vom privaten Lebensunterhalt getrennt wird. Voraussetzung könnten vollständige Dokumentationspflichten, Nachweispflichten und behördliche Kontrollmöglichkeiten sein. Dadurch ließe sich Missbrauch begrenzen, ohne legitime Innovationsprojekte zu behindern.


Deutschland fördert technologische Innovationen zwar institutionell, bietet jedoch bislang kaum rechtliche Strukturen für digitale Eigenprojekte einkommensschwacher Einzelpersonen. Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung erscheint es problematisch, wenn Menschen mit Ideen und Fähigkeiten aufgrund sozialrechtlicher Unsicherheiten faktisch daran gehindert werden, eigenständige Projekte aufzubauen.


Eine gesetzliche Klärung könnte nicht nur Innovation und digitale Selbstständigkeit fördern, sondern langfristig auch die Abhängigkeit von Sozialleistungen reduzieren.

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