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Diskussionszweig: Freigabe zur Veröffentlichung der Forumsbeiträge

Nutzer975433 | 24.02.2012 - 21:52

Freigabe zur Veröffentlichung der Forumsbeiträge

Anzahl der Antworten: 123

Mit Schreiben vom 20.02.2012 teilt mir Frau Schrinner, Az.: Pet A-17-99-1030-030728, mit: "Der Deutsche Bundestag stimmt einer Veröffentlichung der Texte aus dem Diskussionsforum des Systems "ePetitionen" und somit auch des Original-Layouts des Systems in Buchform nicht zu. Dies besonders vor dem Hintergrund, dass seitens des Deutschen Bundestages keine Nutzungsrechte der Urheberbeiträge der einzelnen Nutzerinnen und Nutzer bestehen."

Ich hatte ein Beispiel zusammengestellt, worin ich einige Beiträge - natürlich mit Löschung des Pseudonyms und Ersatz-Nennung mit "Mann1", "Mann2", "Frau 1", etc. und Löschung von Fotos und von Mottos ! - ausgedruckt hatte, und darum gebeten, dies in einem selbst herausgegebenen und zum Selbstkostenpreis abgegeben Buch veröffentlichen zu dürfen.
Zum Zweck, einerseits die Zensurpraxis zu dokumentieren, d.h. die gezielten Löschungen bei kritisch denkenden Personen, im Vergleich zu dem, was bei den brav nationalistischen "Lieblingen" stehenbleibt, obwohl es, da Beleidigungen (z.B. Unterstellung einer psychischen Krankheit, nur weil man eine andere Meinung hat - typische Mobbermethode), klar gegen die Forumsregeln verstößt, wohingegen gemäß diesen Regeln eigentlich eine VIELFALT von Meinungsäußerungen ERWÜNSCHT wäre.
Und andererseits zur Dokumentation wichtiger Meinungsäußerungen zum jeweiligen Petitionsthema, die ich ausdruckte, bevor sie der Zensur zum Opfer fielen.

Ein gutes Anliegen, wenn man Demokratie ernst nimmt. Leider stimmt der Petitionsausschuß dieser wertvollen und den Zensuropfern ihre Würde zurückgebenden (hat nicht erst gestern der Deutsche Bundestag sein Bedauern wegen falscher Verdächtigungen gegen einer Minderheit angehörenden Verbrechensopfer ausgesprochen...) Dokumentation nicht zu.

Mit Verlaub, eine großartige, schützenswerte, dem Sinn des Urheberrechts unterliegende Angelegenheit kann ich in den Forumsbeiträgen wirklich nicht erkennen!
Jeder, der die Seite anklickt, kann die Meinungsbeiträge lesen. Warum also ist die Weiterverbreitung der ausgedruckten Diskusssionen, selbstverständlich mit Quellenangabe, verboten ? Wenn man bei einem Radiosender mit Hörerbeteiligung anruft, ist das auch kein urheberrechtlicher Vorgang.
Ich finde es wichtig, daß man die Original-Auszüge aus den Diskussionen veröffentlichen darf. Ich möchte nämlich korrekte Beweise vorlegen und nicht nur einige Sätze zitieren. Aber man darf bei den Deutschen die Reden auf Gedenkfeiern wohl doch nicht ernst nehmen und darf als Minderheit weiter gedemütigt werden?

Natürlich will der Petitionsausschuß keine Weiterverbreitung, damit sich nicht doch noch jemand über die Zensur in der BRD aufregt (vielleicht die chinesische Regierung...), aber das ließe sich ja leicht lösen, indem das unwürdige Weglöschen endlich eingestellt würde. Meinungsvielfalt heißt nämlich, daß man auch andere Meinungen duldet, z.B. die Praxis von Jugendämtern und Justiz, z.B. Rechtsbeugungen mitsamt Aktenzeichen, - dies würde zu Verbesserungen beitragen. Leider will man bloß Lobhudelei auf die tollen Deutschen.

Ich gebe hiermit mein uneingeschränktes Einverständnis, daß meine Diskussionsbeiträge - insbesondere falls jemand die später wegzensierten ausdruckte... - von anderen veröffentlicht und auf diese Weise weiterverbreitet werden dürfen.
Und ich schlage vor, daß man beim Anmelden zukünftig ankreuzt, ob man mit der Weitergabe der eigenen Beiträge einverstanden ist.
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