Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

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Petition zur Veröffentlichung

Eine Petition, die veröffentlicht werden soll, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören vor allem:

  • Das Anliegen muss von allgemeinem Interesse sein.
  • Es darf keine persönlichen Bezüge enthalten.
  • Anliegen und Begründung müssen knapp und allgemein verständlich formuliert sein.
  • Es werden nur Themen veröffentlicht, bei denen eine sachliche Diskussion zu erwarten ist.
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Entwerfen Sie bis zu 5 Petitionen gemeinsam mit anderen.

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Petition ohne Veröffentlichung

Dieser Weg ist der richtige für alle Bitten oder Beschwerden, bei denen Sie keine Veröffentlichung im Internet wünschen. Es kann sich dabei um persönliche Angelegenheiten, oder auch um ein Anliegen allgemeiner Art handeln.

Petition für Dritte einreichen

Selbstverständlich können Sie auch als Vertreter eine Petition für Dritte einreichen. Sie benötigen hierfür jedoch eine Vollmacht des Vertretenen. Einen Vordruck stellen wir Ihnen im weiteren Verlauf zur Verfügung.

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