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Petition 12924

Kundenschutz im Telekommunikationsbereich

Drittanbietersperre bei neuen Mobilfunkverträgen vom 05.07.2010

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…, dass Mobilfunkanbieter bei neuen Mobilfunkverträgen im Standard die Drittanbietersperre schalten müssen und diese nur auf expliziten Wunsch der Kunden (im Opt-In-Verfahren) aufheben.

Begründung

Die bestehende Gesetzeslage (insbesondere Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz) erlaubt es Anbietern sog. „Abofallen“ nach wie vor, häufig auf der Grundlage arglistiger Täuschung, an Mobilfunkkunden Abonnements für sog. Mehrwertdienste oder andere digitale Inhalte zu vertreiben (z.B. Handy-Klingeltöne, Hintergrundbilder, häufig auch Inhalte, die anderenorts kostenlos verfügbar sind).

Allein die technischen Verfahren zur Einholung der vermeintlichen Willenserklärungen sind mittlerweile derart raffiniert, dass etwa bei aktuellen Smartphones der zweimalige Klick auf einen Werbebanner (ohne Angabe von persönlichen Daten, Zahlungsinformationen oder einer Telefonnummer) innerhalb einer sog. „App“ ausreicht, um lt. Auffassung und Rechnungsstellung der Dienste-Anbieter einen Vertrag zustande kommen zu lassen. Dagegen ist der bislang präferierte Weg über die Beantwortung einer Bestätigungs-SMS regelrecht profan.

Da i.d.R. die anfallenden Entgelte über den Mobilfunkanbieter abgerechnet werden, dieser jedoch im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit dem Drittanbieter dem Kunden gegenüber lediglich auskunftspflichtig ist, über welchen Drittanbieter die zusätzlichen Entgelte entstanden sind, hat man als Verbraucher nur mit juristischer Hilfe die Möglichkeit, die nicht begründeten, jedoch bereits mit der Telefonrechnung beglichenen Forderungen, vom Drittanbieter zurückerstattet zu bekommen. Bis man als Kunde den Irrtum, wie gesagt häufig auf arglistiger Täuschung basierend, bemerkt hat, sind häufig bereits Beträge im zwei- bis dreistelligen Eurobereich aufgelaufen, was durch eine aktive Drittanbietersperre hätte verhindert werden können. Sofern man als Kunde wissentlich die Dienste von Drittanbietern nutzen möchten, hat man natürlich jederzeit die Möglichkeit, die Drittanbietersperre beim Mobilfunkanbieter aufzuheben.

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