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Petition 15793

Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen

Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vom 16.12.2010

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass schwer psychisch kranke Menschen einen Anspruch auf Psychotherapie auch über die Höchstgrenze von 300 Therapiestunden bekommen
und dass die ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Versorgung durch niedergelassene Ärzte sichergestellt ist und Notfälle nicht ein halbes Jahr oder länger auf eine Behandlung warten müssen, oder sich in eine teure Klinik einweisen lassen müssen, bloß weil keine rasche ambulante Behandlung möglich ist.

Begründung

Psychotherapie wird nur unter bestimmten Bedingungen bezahlt:
- Bewilligung eines Antrags
- Aussicht auf Verbesserung des Gesundheitszustandes
- Dauer ist abhängig von der Therapeutenausbildung (Psychoanalyse, Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie)

Diese Regelung ist nicht bedarfsgerecht.
Die Dauer der Therapiedauer sollte vom Störungsbild und dem Bedarf des Patienten und nicht von der Qualifikation des Therapeuten abhängen.
Schwerst psychisch Kranke, für die Psychotherapie überlebensnotwendig ist (z. B. um Suchtrückfall, Selbstmord, oder Verschlimmerung schwerer Persönlichkeitsstörungen zu verhindern) entsprechen oft nicht dem Anspruch auf Aussicht auf Verbesserung, sondern das Ziel ist dort, das Überleben und die Erhaltung des erreichten Gesundheitszustandes zu sichern und Verschlimmerungen zu verhindern. Es ist nicht gerechtfertigt, sie von der Hilfsmaßnahme auszuschließen, nur weil sie schwerer krank sind und die Gelder nur den leichter Erkrankten mit guten Erfolgschancen zukommen.
Den Kassen sollten Einzelfallregelungen möglich sein, so dass Einzelne, motivierte Schwerkranke auch dauerhaft eine Therapie bekommen können, wenn mehrere unabhängige Ärzte/Gutachter den Bedarf und die Dringlichkeit der Therapiemaßnahmen im Einzelfall feststellen. Wenigstens eine Therapiestunde pro Monat sollte für Schwerkranke auch dauerhaft möglich sein.
Überlebenschancen sollten nicht vom Geldbeutel abhängig sein, vor allem weil gerade schwerst psychisch Kranke durch ihre Krankheit schlechtere Chancen auf einen Job haben.
Psychiatrische Versorgung ersetzt keine psychotherapeutische Versorgung und umgekehrt, da es sich um unterschiedliche Herangehensweisen und Schwerpunkte handelt und da die Psychiater (vor allem in ländlichen Regionen) überlastet sind, was Patientenzahl und Arbeitsstunden betrifft. Intensiv betreuungsbedürftige Patienten brauchen ausreichende Versorgung.
Seelisch kranken Menschen sollte es möglich sein, zuhause leben zu können und ambulant ausreichend Hilfe zu bekommen, statt in Kliniken gehen zu müssen.
Seelisch kranke Menschen brauchen Bezugsärzte (Psychiater, Psychotherapeuten), weswegen niedergelassene Ärzte verstärkt in die Versorgung eingebunden sein sollten, statt zunehmend die Behandlung auf teure Klinikambulanzen (mit häufiger wechselndem Personal) zu verlagern. Seelische Krankheiten lassen sich nicht nur durch spezielle Techniken, sondern vor allem durch eine therapeutische Beziehung behandeln.

Deshalb die Bitte:
Bitte stellen Sie sicher, dass ausreichend Fachärzte für Psychotherapie und für Psychiatrie in niedergelassenen Praxen (auch auf dem Land) vorhanden sind.
Bitte ermöglichen Sie psychisch Schwerstkranken mit intensivem Behandlungsbedarf eine Dauer-Psychotherapie als Überlebenshilfe zu bekommen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen und die Therapie der Zustandserhaltung und Überlebenssicherung dient.

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