Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Unfallrenten Im Arbeitslosengeld II Verfahren nicht als Einkommen angerechnet werden.
Begründung
Ich schließe mich der Meinung des Deutschen Sozialgerichtstages an, dass Unfallrenten mit Schmerzensgeldzahlungen gleichgestellt und somit nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden sollten. Die Unfallrente dient m.E. (abweichend von der Meinung des Bundessozialgerichts) überwiegend dem Ausgleich eines erlittenen immateriellen Schadens und muss daher zumindest teilweise berücksichtigungsfrei sein.
Die schlechtere Stellung von Menschen, die während der Arbeit verletzt wurden gegenüber denjenigen, die sich im Privatleben verletzten, muss aufhören. Wer sich bei der Arbeit verletzt, kann kein Schmerzensgeld bekommen, sondern eine Unfallrente. Diese wird als Einkommen berechnet, obwohl sie - zumindest in Teilen - die gleiche Funktion hat wie (das nicht als Einkommen zu berücksichtigende) Schmerzensgeld.
Bis 2004 wurden Unfallrenten in der Sozialhilfe nicht als Einkommen berücksichtigt.
Eine Anrechnung wurde nur zu einer Überversorgung der Empfänger von Arbeitslosengeld II führen.
Die Bereitschaft sich einen Job zu suchen wäre gleich Null.
Wenn man/frau aber Arbeitsunfähig ist, bezieht man/frau kein Arbeitslosengeld.
Keine Mitzeichnung !
Dies ist nur eine Bereicherung einer Minderheit.