Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Zwangsversteigerungsgesetz in seiner jetzigen Form abzuschaffen oder komplett neu zu überarbeiten und damit unserem Grundgesetz anzupassen.
Begründung
Das Zwangsversteigerungsrecht steht konträr zu unseren Grundgesetzen und ist somit mit unseren Grundrechten nicht vereinbar.
Als das Zwangsversteigerungsgesetz in der Reichsverfassung im Jahr 1871 erlassen wurde, kannte man noch keine Grundrechte, die ja erst am 23.05.1949 in unser Grundgesetz geschrieben wurden.
Dazu führte der Bundesverfassungsrichter Dr. Böhmer schon im Jahr 1978 folgendes aus:
Zitat:
"Ob das Zwangsversteigerungsrecht in jeder Richtung mit dem Grundgesetz in Einklang steht, kann zumindest zweifelhaft sein. (.....) Freilich ist nicht zu verkennen, dass das Vollstreckungsrecht in seiner Grundstruktur einer Zeit entstammt, in der eine Bindung des Gesetzgebers an Grundrechte noch nicht bestand.(.....)
Nach meiner Überzeugung ist ein derartiges System im Blick auf die Grundrechte und das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht unbedenklich,
weil es die Art und Intensität des Einsatzes staatlichen Zwanges weitgehend vom Belieben des Gläubigers abhängig macht. Das staatliche Zwangsmonopol
untersteht in gewissem Umfang seiner Disposition. Wenn der Gläubiger auch ein Recht darauf hat, dass der Staat ihm zur Befriedigung seiner Forderung verhilft,
bestehen erhebliche Zweifel, ob es mit dem Rechtsstaatsprinzip in Einklang steht, dass er auch die Mittel bestimmen kann, mit denen dieses Ziel erreicht
werden soll. Da der Staat nicht als "verlängerter Arm" des Gläubigers, sondern kraft der ihm obliegenden Aufgabe tätig wird, das Recht zu wahren und durchzusetzen,
muss er den Eingriff in das Grundrecht verantworten. Diese Verantwortung kann nicht ohne weiteres vom Willen des Gläubigers abhängig sein.
Es bestehen aber auch ganz erhebliche Bedenken, ob das System mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang steht, da der Gläubiger gegenüber dem Schuldner in einer Weise bevorzugt wird, die nicht in jeder Richtung als gerechtfertigt angesehen werden kann."
Schon eine Zwangsausübung wegen dinglicher Forderungen steht dem Grundrecht nach §1 GG entgegen, da man die Würde des Menschen durch Zwangsmaßnahmen nachhaltig verletzt und die dingliche Forderung über die Würde des Menschen stellt.
Oft sind solche Zwangsmaßnahmen Existenzvernichtend und treiben viele Schuldner in die Verzweiflung, Depression und auch zum Suizid.
In diesem Zusammenhang wird gerne auf den möglichen Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO hingewiesen, der, wie sich oft herausstellt, von den Gerichten und den
Gläubigern untergraben wird und in den Beschlüssen der Gerichte als unbegründet abgelehnt wird, obwohl eine schwere Depression des Schuldners oder eines Angehörigen vorliegt.
Ebenso muss dem Schuldner eine Möglichkeit gegeben werden, sich gegen vielleicht einer ungerechtfertigten Forderung des Gläubigers, beim Vollstreckungsgericht direkt
vorgehen zu können und nicht über Umwege einer Gegenklage bei einem Zivilgericht und den damit verbundenen Kosten, die dem schon geschundenen Schuldner ebenfalls
aufgebürdet werden.
Schuldenaufkäufer können ganz legal mehr als den eigentlichen Darlehenswert von Bankkunden verlangen, auch wenn diese immer ihre Raten bezahlt haben. Denn beim Darlehensverkauf ist die ursprünglich als Sicherheit für die Bank eingeräumte Grundschuld nicht mehr an das Darlehen gebunden und kann getrennt verwertet werden. Da sie während der gesamten Laufzeit des Darlehens in voller Höhe besteht, betreiben Investoren oftmals Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in Höhe der Grundschuld und nicht in Höhe des Darlehens abzüglich Zins und Tilgung zum Zeitpunkt des Verkaufs. Obendrein können Investoren nach geltendem Recht drei Jahre rückwirkend 18 Prozent auf die Grundschuld von Bankkunden einfordern.
Nach Aussage des Berliner Finanzrechtsexperten Prof. Hans-Peter Schwintowski ist das eine Gesetzeslücke mit dramatischen Auswirkungen, die der Gesetzgeber schnellstens ändern müsse, denn derzeit könnten Hedgefonds "auf diese Weise Leute von ihren Grundstücken entfernen , die ordnungsgemäß ihre Kredite abzahlen." Das ARD Wirtschaftsmagazin Plusminus recherchierte den Fall eines an einen amerikanischen Investor verkauften ehemaligen Bankkunden nach, der statt der geschuldeten 250.000 Euro dem Investor 470.000 Euro zurückzahlen musste.
Die Leidtragenden sind Opfer von Zwangsversteigerungen in ganz Deutschland. Die Betroffenen verlieren nicht nur ihre Immobilien, sondern meist auch die gesamte Existenz, so Kathy Thedens, Vorsitzende der Interessengemeinschaft der Bank- und Sparkassenkunden e.V. "Justiz und Politik müssen sofort alle Vollstreckungen bei Forderungsverkäufen stoppen, bis eindeutige gesetzliche Regelungen geschaffen sind. Es muss jetzt gehandelt werden!"